Waffen offen transportieren

  • Und ja der Typ der die Polizei angerufen ist echt ein komischer Typ ?

  • Egal wie schwammig das Gesetz in diesem Falle ist.


    Es würde mir nie in den Sinn kommen mit einem Gewehr einen anderen Laden als das

    Waffengeschäft zu Betreten.


    Waffe im Auto bei kurzen Einkäufen an Tankstellen ist aus meiner Sicht kein Problem.

  • In meinen Augen ist das einfach nur ein "möchte gern Rambo". Ein Vollpfosten der keine Waffen haben sollte.


    Wie will er das eigentlich der Polizei erklären? "Ja sorry, fahre eben häufig mit dem Gewehr auf dem Rücken Auto und dann hab ich vergessen das gute Stück abzuschnallen vor dem einkaufen"

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

  • Die Lage ist sowieso etwas komisch. Der polizist sagt aus das er kein Magazin dabei hatte was darauf hindeutet das er es irgenwo zwischen gelagert hat. Aber das würde wiederum bedeuten das er mit dem Auto unterwegs war und er das Gewehr da hätte lassen können. Ich würde ja verstehen wenn er mit dem velo unterwegs ist das er es nicht da deponiert aber dan hätte er ja auch das magazin dabei..

    • Offizieller Beitrag

    Es ist so (nicht abschliessend und nicht vollständig):


    - Ordnet das Gericht die Vernichtung an, dann wird vernichtet.

    - Das Gericht kann die Waffen und/oder die Munition auch der Polizei überlassen (zur gutscheinenden Verwendung). Diese können dann beispielsweise zur Ausbildung oder als Anschauungsstücke dienen.

    - Verzichtet jemand auf die Waffen, dann werden sie vernichtet. Der Beschuldigte kann von sich aus verzichten.

    - Jenachdem kann der Beschuldigte die Waffen veräussern oder die Behörde holt Angebote von Händlern ein (i.d.R. werden keine Privaten berücksichtigt). Dabei müssen sich die Waffen aber rechtmässig im Besitz des Beschuldigten befunden haben. Die Behörde darf NICHT ohne Einverständnis des Beschuldigten verkaufen.

    - Bei Waffensammelaktionen abgegebene Waffen (inkl. Zubehör wie Diopter etc.) müssen vernichtet werden. Auch wenn jemand eine Waffe auf den Polizeiposten bringt, welche er nicht mehr benötigt, muss diese i.d.R. vernichtet werden.


    Ich habe schon von Erbschaften gehört (bzw. ich habe den Erbberechtigten unterstützt), wo die Polizei die Waffen veräussern wollte und das dem Erberechtigten "vehement nahe gelegt" hat. Dabei hatte der Erbberechtigte keine Hinderungsgründe für die Übernahme der Sammlung. Da muss man sich dann wehren, was wir auch erfolgreich getan haben. Der Erbberechtigte hat dann alle Waffen übernommen und einen Teil via Kessler verkauft.