Es gilt wie immer das Waffengesetz und die Waffenverordnung, in diesem Zusammenhang besonders folgende Artikel:
Ich überlege grad, wie man völlig legal so eine Waffe in der Schweiz erwerben könnte. Wäre schon eine coole Sache, so ein Ding völlig legal im Schrank stehen zu haben und damit dann natürlich auch problemlos auf Ranges schiessen zu gehen.
Wenn ich WG und WV richtig verstanden habe, müsste dazu der Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung die Herstellung des Verschlusses, des Verschlussgehäuses (bzw. Ober und -Unterteil des Gehäuses oder Griffstück bei Pistolen) sowie des Laufes übernehmen. Auch müsste er den Zusammenbau (= Akt der Herstellung der eigentlichen Waffe) übernehmen.
Alle anderen "nicht wesentlichen" Bestandteile bzw. auch nötige Werkzeuge (z.B. das 3D-gedruckte "Negativ" für den ECM-Lauf) dürfte man wenn ich das richtig verstanden habe selber herstellen und könnte diese dem Inhaber der Waffenhandelsbewilligung dann Zwecks der seinigen Durchführung des tatsächlichen Waffen-Herstellungs-Aktes zur Verfügung stellen.
Wichtig wäre somit einfach, dass a) der Inhaber der Waffenhandelsbewilligung der Hersteller der wesentlichen Bestandteile ist, b) der Inhaber der Waffenhandelsbewilligung dafür sorgt, dass die vorgeschriebenen Markierungen (Seriennummer, Beschusszeichen, usw.) vorhanden sind und c) der Inhaber der Waffenhandelsbewilligung aus diesen wesentlichen (und allfälligen weiteren unwesentlichen) Bestandteilen dann auch die Waffe zusammenbaut, wodurch er juristisch gesehen dann der völlig legale Hersteller der Waffe als Ganzes ist.
Der nachfolgende Erwerb der ganzen Waffe durch eine Privatperson könnte wie gewohnt nach den bekannten Vorgaben erfolgen, also je nach Länge und Kapazität der Ladevorrichtung halt entweder WES, kleine Sport-AB oder kleine Sammler-AB.
Interessant wäre hierbei vielleicht auch noch, worin denn juristisch gesehen der eigentliche unter das Waffengesetz fallende Herstellungs-Akt bei den wesentlichen Waffenbestandteilen besteht? Könnte man eventuell sogar soweit gehen, den Drucker, das benötigte Material, die nötigen CAD-Dateien, die selbst zuhause gedruckten/hergestellten unwesentlichen Waffenbestandteile (die ja weil unwesentlich nicht unter das WG fallen) sowie die Tools und Chemikalien zur elektrochemischen Herstellung des Laufes dem Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung in die Werkstatt stellen?
Und das einzige was dieser schlussendlich aus waffenrechtlicher Sicht zwingend selber eigenhändig tun müsste, wäre dann noch in seinen Räumlichkeiten einfach den Start-Knopf zu betätigen? (Und nachher natürlich noch den Zusammenbau der wesentlichen Teile zu einer ganzen Waffe in seiner Werkstatt durchführen, siehe oben).
Somit müsste man theoretisch nur einen aufgeschlossenen Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung finden, der Interesse hätte, das mal auszuprobieren und/oder allenfalls in diese neue Markt-Nische einzusteigen. Wenn ich mir die Diskussion hier anschaue, scheint ja durchaus ein Interesse am legalen Erwerb solcher exotischen Waffen zu bestehen.
Oder habe ich hier irgendetwas am WG bzw. der WV falsch verstanden?
An der legalen(!) Herstellung interessierte Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung dürfen sich sonst auch gerne bei mir melden.