Spezielle und seltene Angebote

  • Art 19 Absatz 1 sagt ganz klar, dass die nichtgewerbliche Herstellung von Schalldämpfern verboten ist.


    Warum das so ist, und warum Schalldämpfer nicht frei verkäuflich sind, verstehe ich allerdings nicht. Aber eben, die Gesetze muss man auch einhalten, wenn man sie nicht versteht.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt viele Dinge, die ich nicht unbedingt gut finde und die in Gesetzen stehen; auf Waffen bezogen in beide Richtungen.


    Beispielsweise wäre für mich der Kauf eines Schalldämpfers oder eines Lasers (wobei ich einem Laser absolut NULL Tauglichkeit beimesse) mit WES gut machbar.


    Andrerseits ist es bedenklich, dass z.B. Jagdgewehre (und somit gewisse Präz-Gewehre), Sportgewehre und Ordonnanzgewehre einfach so mit Vertrag erhältlich sind (Ja, steinigt mich nun).

  • Sobald halt ein Jagdgewehr ein Tacticoolen schaft dran hat, ist es eben eine gefährliche Waffe.

    Schande über mich, aber meine erste Waffe war der einfachheit des erwerbes halber ein "Jagd"repetierer von Howa.

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

  • Es gibt viele Dinge, die ich nicht unbedingt gut finde und die in Gesetzen stehen; auf Waffen bezogen in beide Richtungen.


    Beispielsweise wäre für mich der Kauf eines Schalldämpfers oder eines Lasers (wobei ich einem Laser absolut NULL Tauglichkeit beimesse) mit WES gut machbar.


    Andrerseits ist es bedenklich, dass z.B. Jagdgewehre (und somit gewisse Präz-Gewehre), Sportgewehre und Ordonnanzgewehre einfach so mit Vertrag erhältlich sind (Ja, steinigt mich nun).

    Naja auch bei einem Vertrag gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Wes und auch hier wird eine Kopie an die Kapo geschickt. Also komplett schwarz geht damit nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenn das Prozedere sehr gut *g*


    Nun kauft einer mit Vertrag eine Waffe, welcher gar nicht berechtigt ist (Hinderungsgründe wie Vormundschaft, psychische Erkrankung). ZSR Auszug hat er, der ist leer. Nun kauft er die Waffe, der Vertrag wird eingeschickt (das ist der Idealfall; viele Verkäufer schicken den nie ein. Wenn ich etwas kaufe, schicke ich als Käufer den Vertrag zur Sicherheit selbst ein.). Nun sieht die Polizei, dass der gar keine Waffe haben darf und muss diese nun wieder weg nehmen. Und hoffen, dass unterdessen nichts passiert ist.


    Ich fände etwas wie die rote Sammler WBK unserer deutschen Nachbarn einen absolut gangbaren Weg.

  • Ich bin nicht sonderlich kundig im Deutschen WG, was beinhaltet die Rote WBK und, was interessanter wäre, was würdest du davon übernehmen?

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

  • Wir sollten nur die guten Dinge der roten WBK übernehmen....

    Das Problem ist wenn man politiker inspiriert an waffengesetzen etwas zu übernehmen übernehmen sie meist nur das schlechte.


    Meine Vorstellung eines perfekten Waffengesetzes ist wie folgt:


    Es gibt 2 Waffenbesitzkarten

    1. Repetierer,einzellader,kipplaufflinten...
    2. Halbautomaten,vollautomaten...(natürlich können auch waffen von 1.besitzt werden)

    1.Besitzkarte wird ausgegeben mit sauberem Strafregister und co wie heute mit dem WES und ermächtigt unendlich viele ohne bürokratie zu kaufen(natürlich weiterhin regristriert)


    2.Besitztkarte benötigt vorkurs und ein kleines gespräch mit einem psychiater und ermöglicht das kaufen aller waffen der 2. Klasse unbegrenzt...


    Das ganze würde es viel weniger komplizierter und meiner Meinung nach fairer machen, da es kein Kantönligeist mehr gäbe....

  • 2.Besitztkarte benötigt vorkurs und ein kleines gespräch mit einem psychiater und ermöglicht das kaufen aller waffen der 2. Klasse unbegrenzt...

    Hmm ich weis ja nicht. Da könnten die Psychologen wieder sehr Willkürlich entscheiden.

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  • Ja der Teil mit dem Psychiater ist schon ein berechtigter Kritikpunkt. Aber man muss halt schon gewisse restriktionen für Vollautomaten machen sonst heulen die Waffenfeinde weiter XD. Sofern die überhaupt wissen was ein Vollautomat ist

    • Offizieller Beitrag

    ein kleines gespräch mit einem psychiater

    Finde ich extrem schwierig. Entweder kann der Psychiater kaum was ausrichten, oder die ganze Sache wird extrem subjektiv und willkürlich.

    Vorallem kann sich einer der wirklich böse absichten hat, bestimmt für ein paar stunden zusammenreissen, dient ja dem ziel.

  • ich bin im allgemeinen gegen diese Einzelbewilligungen. Für was muss ich jedesmal bei Vaterstaat um die Bewilligung fragen wenn es so einfach wäre das eine Datenbank besteht aller Waffenbesitzer, diese eine Lizenzkarte erhalten und die Shops auf diese Datenbank zugreifen können in form von gültigkeitschecks. Keine 70 Franken(50+20) verschwenden für die Erwerbsscheine und die Waffenbüros könnten einigers kleiner werden. Ebenfalls kann man auch das Waffenregister mit dem Strafregister verbinden und wenn eine Strafe eingetragen wird muss halt geprüft werden ob dies konsequenzen hat...

  • 3 Vater unser für den WES und 5 für eine SON

    Dann könnt ich gleich wieder verschwinden. Ich kann das Vater unser nicht (mehr)^^. Und das nochmals lernen, nah, lieber nicht (ich kann nichts mit Kirche und glauben anfangen, ist aber ein anderes Thema und gehört hier nicht her).

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