Spezielle und seltene Angebote

    • Offizieller Beitrag

    Ich beziehe mich immer noch auf das ursprünglich abgebildeten Messer.


    Das Bild habe ich lediglich mit dem "usw." kommentiert. Damit unsere Staatskritiker und Verschwörungstheoretiker etwas Stoff zum Diskutieren haben.


    Mc_Cl4ne hat das Bild wohl verwendet, um das Wort "Gerät" in einen Zusammenhang zu bringen. Nicht um über die abgebildeten Gegenstände zu diskutieren.


    Solche Leitfäden und Bilder sind ungeeignet. Massgebend sind die Gesetzestexte.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, jetzt wird's nur noch ins Lächerliche gezogen. Ihr scheint nicht zu begreifen bzw. nicht begreifen wollen, was der Gesetzgeber mit dem Artikel bezwecken will.


    [...]


    Persönlich sehe ich für so eine Art von Messer keinen praktischen Einsatzzweck im Ausgang an der Langstrasse. Bei der Arbeit, in der Wildnis oder als Haben-Will-Objekt hingegen schon. Und dies ist auch mit oder dank dem zitierten Artikel möglich.

    Damit ist alles gesagt.


    Paria geschmeidig bleiben.

    Partisten Zundhölzli wieder auspusten, du Brandstifter


    Sonst

  • Na das ist mal was drolliges:


    https://www.waffenboerse.ch/be…erfer-kal-4-26-5mm-3.html


    Da passt doch super:


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  • Da haben wir es mal wieder... 125 Eier für eine (!) 50er Schachtel. 38er (!) Hypersuperduperunnützmegamodernmunition, die sowieso keiner kauft, aber ne 880er Spam-Surplus - Billige Russen mun oder 308 für den Massenverbauch hat wieder keiner im Angebot (Gibts auch mit nur Bleikern, übrigens)


    Edit :

    https://www.gebrauchtwaffen.co…-kugeln-in-vesenaz_i47032

  • Da haben wir es mal wieder... 125 Eier für eine (!) 50er Schachtel. 38er (!) Hypersuperduperunnützmegamodernmunition, die sowieso keiner kauft, aber ne 880er Spam-Surplus - Billige Russen mun oder 308 für den Massenverbauch hat wieder keiner im Angebot (Gibts auch mit nur Bleikern, übrigens)


    Edit :

    https://www.gebrauchtwaffen.co…-kugeln-in-vesenaz_i47032


    Man muss hier berücksichtigen, dass es sich hierbei um CNC-Gefräste Kupfer Projektile handelt.


    Hinzu kommt: Unter den Kaliber 357 Magnum ist diese Munition derzeit (leider) die einzige mit bleifreien Projektilen; und diesen Umstand lassen sie sich natürlich bezahlen.

  • Art. 19 Handrepetiergewehre 

    (Art. 10 Abs. 1 Bst. b WG)

    1 Ohne Waffenerwerbsschein können die folgenden Handrepetiergewehre erworben werden:

    a.41schweizerische Ordonnanzrepetiergewehre;

    b.Sportgewehre, für in der Schweiz übliche Militärkalibermunition oder für Sportkalibermunition, wie Standardgewehre mit einem Verschlussrepetiersystem;

    c.Jagdwaffen, die nach der eidgenössischen Jagdgesetzgebung für die Jagd zugelassen sind;

    d.Sportgewehre, die für nationale und internationale Wettbewerbe des jagd­sportlichen Schiessens zugelassen sind.

    2 Einen Waffenerwerbsschein benötigt jedoch, wer ein Repetiergewehr mit einem Vorderschafts- oder Unterhebelrepetiersystem erwerben will.


    Damit ein Repetierer für die Jagd zugelassen ist, muss der Lauf >450mm Länge aufweisen und der Schaft darf nich Klappbar oder in der Länge verstellbar sein...

    • Offizieller Beitrag

    Theoretisch ist aber dieser Klinsky-Schaft längenverstellbar.


    Ich glaub ich frag mal beim Jagdverband nach.

  • Das ist jetzt sicher eine Grauzone und Auslegungssache.

    Grundsätzlich hast du da recht, der Schaft ist aber fix, die Schaftkappe lässt sich halt verstellen...

    Bei den jagdlichen Einschränkungen geht es um „Wildererwaffen“. Eine verstellbare Schaftkappe sollte da kein Problem sein...


    Art. 2 Für die Jagd verbotene Hilfsmittel 

    1 Folgende Hilfsmittel und Methoden dürfen für die Ausübung der Jagd nicht verwendet werden:

    a.Fallen, ausser Kastenfallen zum Lebendfang, sofern diese täglich kontrolliert werden;

    b.Schlingen, Drahtschnüre, Netze, Leimruten und Haken;

    c.für die Baujagd: das Begasen und Ausräuchern von Tierbauten, das Ausgraben von Dachsen, die Verwendung von Zangen und Bohrern, die Abgabe von Treibschüssen und das gleichzeitige Verwenden von mehr als einem Hund pro Bau;

    d.als Lockmittel verwendete lebende Tiere;

    e.elektronische Tonwiedergabegeräte für das Anlocken von Tieren, Elektroschockgeräte, künstliche Lichtquellen, Spiegel oder andere blendende Vorrichtungen sowie Laserzielgeräte, Nachtsichtzielgeräte und Geräte­kombi­nationen mit vergleichbarer Funktion;

    f.Sprengstoffe, pyrotechnische Gegenstände, Gift, Betäubungsmittel und vergiftete oder betäubende Köder;

    g.Armbrüste, Pfeilbogen, Schleudern, Speere, Lanzen, Messer, Luftgewehre und Luftpistolen;

    h.Selbstladewaffen mit einem Magazin von mehr als zwei Patronen, Schrotwaffen mit einem Kaliber von mehr als 18,2 mm (Kaliber 12), Seriefeuerwaffen und Faustfeuerwaffen;

    i.Feuerwaffen:

    1.deren Lauf kürzer als 45 cm ist,

    2.deren Schaft klappbar, teleskopartig ausziehbar oder nicht fest mit dem System verbunden ist,

    3.deren Lauf auseinandergeschraubt werden kann,

    4.die mit einem integrierten oder aufsetzbaren Schalldämpfer ausgerüstet sind;


    Gem. Jagdverordnung sollte die verstellbare Schaftkappe kein Problem darstellen...

  • Also für mich geht das unter b) als ein Sportgewehr für in der Schweiz übliche Militärmunition mit einem Verschlussrepetiersystem.


    Rein theoretisch könnte man auch ein .50 BMG Repetierer in diese Kategorie stecken, weil nicht klar ist, was mit "üblich" gemeint ist. Auf dem Stand sicher nicht üblich, aber im Militär wird es wohl recht viel verfeuert.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.