AnatolM hast du deine VA Krink schon mal ohne Booster in VA geschossen? Das macht bestimmt ordentlich Laune
Mit dieser noch nicht. Aber beim nächsten Vollgas Ausflug gibt‘s sicher schöne Bilder davon ?
AnatolM hast du deine VA Krink schon mal ohne Booster in VA geschossen? Das macht bestimmt ordentlich Laune
Mit dieser noch nicht. Aber beim nächsten Vollgas Ausflug gibt‘s sicher schöne Bilder davon ?
Aber man kann auf der ABK doch einfach nur Waffenzubehör ankreuzen?
Ja, aber das ist nur für Waffenzubehör gemäss WG, also Laser, Granatwerfer als Waffenzubehör, Schalldämpfer und RLV Visierungen.
Magazine sind, Gott sei dank, nicht als Waffenzubehör klassifiziert. Ich hätte keine Lust jedesmal eine Bewilligung zu holen für ein paar dumme Mags.
Also mindestens eine 5.45x39 Waffe gehört in jede AK Sammlung
Eine originale Tula Krink ist mehr so die Krönung, finde ich zumindest
Habe auch eine bestellt, wird mein erster Russe und 5.45x39 . Würde mir die Maggis gerne kaufen aber eben ohne ABK geht das im moment leider nicht.
Wenn du eine Krink bei Waffenteile bestellt hast kannst du ihn ja lieb anfragen, ob du die Magazine Zahlen kannst und an ihn liefern lassen und dann wenn du die Waffe hast die Magazine mitnehmen. Für ihn als waffenhändler sollte das kein Problem sein und ich denke mal für einen Kasten Bier wäre er da auch dabei
Polizeibedarf erweitert sein Kuriositätenkabinett an Werkzeugen mit welchen man sich in jeder Kontrolle eine blutige Nase holt.
Für den 210er Sammler.
Sehr schöne Pistole, leider aber wirklich nur für Sammler interessant.
Die P210-5 ist eine der wenigen P210er welche nicht im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen sind (bzw. ausgeschlossen sind, da die Lauflänge >120mm beträgt).
Polizeibedarf erweitert sein Kuriositätenkabinett an Werkzeugen mit welchen man sich in jeder Kontrolle eine blutige Nase holt.
Falls das der Fall ist bei einem legalen Messer, dann vielen dank wenn du solche Polizisten hast, nur noch mehr davon die Mehrheit in der Bevölkerung müsste man ja sicher schon haben....
Falls das der Fall ist bei einem legalen Messer, dann vielen dank wenn du solche Polizisten hast, nur noch mehr davon die Mehrheit in der Bevölkerung müsste man ja sicher schon haben....
Lies mal hier. Und dann reflektiere Deine Aussage.
Falls das der Fall ist bei einem legalen Messer, dann vielen dank wenn du solche Polizisten hast, nur noch mehr davon die Mehrheit in der Bevölkerung müsste man ja sicher schon haben....
Lies mal hier. Und dann reflektiere Deine Aussage.
Ich schliesse daraus das du auch zu denen gehörst die es vollkommen legitim finden das Polizisten mit übertriebener Härte gegen jemanden vorgehen, auch wenn von diesem keine direkte Gefahr ausgeht.
Selbst wenn du einen verbotenen Gegenstand dabei hast rechtfertigt das meiner Ansicht nach, noch lange nicht eine blutige Nase verursacht durch einen Polizisten.
Oder sehe ich da was grundlegend falsch?
Vermutlich.
Die „blutige Nase“ ist nicht wortwörtlich zu verstehen.
Alles anzeigenFalls das der Fall ist bei einem legalen Messer, dann vielen dank wenn du solche Polizisten hast, nur noch mehr davon die Mehrheit in der Bevölkerung müsste man ja sicher schon haben....
Lies mal hier. Und dann reflektiere Deine Aussage.
Ich schliesse daraus das du auch zu denen gehörst die es vollkommen legitim finden das Polizisten mit übertriebener Härte gegen jemanden vorgehen, auch wenn von diesem keine direkte Gefahr ausgeht.
Selbst wenn du einen verbotenen Gegenstand dabei hast rechtfertigt das meiner Ansicht nach, noch lange nicht eine blutige Nase verursacht durch einen Polizisten.
Oder sehe ich da was grundlegend falsch?
Ich sehe, die Reflektion hat nicht gefruchtet. Es sind nur Unterstellungen hervorgekommen. Hör damit auf!
Worte wie "übertriebener", "vollkommen legitim", "blutige Nase" und so weiter zeigen, welches Bild Du von der Polizei hast. Gratulation dazu!
Vielleicht solltest Du noch ein Sprichwort in Deine Reflektion mit einbeziehen: "So wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus."
Lies nochmals den zitierten Artikel, insbesondere Litera b. Dann weisst Du, was ich legitim finde.
Und als Gedankenhilfe vielleicht zwei Situationen mit einem Baseballschläger:
- auf dem Baseballfeld, im Garten oder auf dem Weg zum Baseballtraining
- in Zürich, 02:00 Uhr, Langstrasse
Wichtigstes Wort im angehängten Bild ist? Was wohl? Das Wort "usw."!
Naja, dann zeig ich euch besser kein Bild meines Korkenziehers...der dürfte da auch drunter fallen.
Ich denke, jetzt wird's nur noch ins Lächerliche gezogen. Ihr scheint nicht zu begreifen bzw. nicht begreifen wollen, was der Gesetzgeber mit dem Artikel bezwecken will.
Probiert doch die Grenzen auszuloten, heult dann aber hier nicht rum, wenn die Grenzüberschreitung schmerzhaft wird. Nicht mit einer blutigen Nase, sondern vielleicht mit dem vorsorglichen Einziehen der (legalen) Waffen.
Persönlich sehe ich für so eine Art von Messer keinen praktischen Einsatzzweck im Ausgang an der Langstrasse. Bei der Arbeit, in der Wildnis oder als Haben-Will-Objekt hingegen schon. Und dies ist auch mit oder dank dem zitierten Artikel möglich.
Wow macht ihr ein durcheinander. Zuerst wird ein legaler Gegenstand als gefährlicher Gegenstand eingestuft und jetzt sogar als verbotener Gegenstand!
Du machst das Durcheinander.
Gefährliche Gegenstände sind legale Gegenstände.
Von verboten hat niemand geschrieben, oder?
@Röbi: Bisch en ziemliche Sherlock.....
Warum äussere ich mich auch.. lol
Ihr redet aneinander vorbei....
Paria und der Gesetzgeber unterscheidet im Gegensatz zu andern hier, zwischen "verbotenen" und "gefährlichen" Gegenständen.