Spezielle und seltene Angebote

    • Offizieller Beitrag

    Schwere, wassergekühlte MGs würden ja EIGENTLICH auch darunter fallen, weil trag mal so ein Ding...

    • Offizieller Beitrag

    Bei http://www.waffenbörse.ch zu finden.
    Was mich erstaunt, das nur ein Auszug des Strafregisters nötig ist.

    TIPPMANN Armory Gatling Gun 9mm para

    CHF 9'350.00


    Art der Bewilligung

    • Auszug aus dem zentralstrafregister (ZSA)
    • Personalien (ID/Pass)

    Lustiges Teil, nur leider bei uns über 2x so teuer wie in US and A.

    Steht im Verkaufsraum bei der Waffenbörse, musste leztens schmunzeln als ich das Teil dort ab Boden stehen sah. :)

  • Indemfall sollte es ja auch rechtlich kein Problem sein einen Elektromotor an die Kurbel zu montieren oder zellt das dann trotzdem als Feuerwaffe? Nach dieser Logik dürfte man ein m2 auch ohne tagesbewilligung schiessen, da es keine Feuerwaffe ist geht das ja auch nicht unter das Verbot fürs schiessen mit Seriefeuerwaffen oder?

    Verboten ist das Schiessen mit:

    a.Seriefeuerwaffen;

    b.militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung.



  • Artikel 4a definiert die Feuerwaffen


    Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können und die eine einzige Person tragen und bedienen kann, oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Feuerwaffen);


    Artikel 4a ist sehr schwammig definiert und jemand mit der nötigen Bauernschläue könnte daraus interpretieren dass eine Gatling oder M2 keine Feuerwaffe ist. Und jeder der diesen Artikel versucht zu dehnen in dem er eine Waffe ohne SON kauft/verkauft oder sogar benutzt bewegt sich auf sehr dünnem Eis.


    Eine Gatling oder ein M2 lässt sich sehr wohl von einer Person tragen und benutzen, wie effizient und sinnvoll ist völlig egal, für eine Verurteilung reicht der Fakt aus dass es theoretisch möglich ist.


    Wenn jemand es darauf ansetzt und Versucht den Behörden, die meist den Schützen & Sammlern viel entgegenkommen, auf der Nase herumzutanzen hat dann sehr schnell die Quittung.


    Im Falle vom Schiessen irgendwo im Garten gibt es immer noch genug Gesetzesartikel im Strafgesetzbuch wie "Gefährdung des Lebens" "Lärmbelästigung" "Umweltverschmutzung" etc. um dummes Verhalten zu Bestrafen.


    Dann gibt es wohl innert kürzester Zeit eine Weisung des fedpols (siehe Bump-Stocks, die nach dem Las Vegas Attentat innert Tagen verboten wurden) und ein paar Jahre später eine kleine Revision des Waffengesetzes und der Spielraum für alle Schützen und Sammler wird wieder kleiner.

    Bottom Line: Es gibt und gab immer Lücken im Waffengesetz, wer aber diese ausnutzt und meint er sei "ein geiler Siech" dabei tut sich und allen anderen Legalwaffenbesitzern keinen Gefallen.



    BTW: Zum Thema Elektromotor:


    Des Weiteren weist fedpol darauf hin, dass es grundsätzlich verboten ist, eine
    halbautomatische Waffe so zu modifizieren (z.B. durch Abänderung oder Anbringung einer
    technischen Vorrichtung), dass deren Wirkungsweise einer Seriefeuerwaffe entspricht.



  • BTW: Zum Thema Elektromotor:


    Des Weiteren weist fedpol darauf hin, dass es grundsätzlich verboten ist, eine
    halbautomatische Waffe so zu modifizieren (z.B. durch Abänderung oder Anbringung einer
    technischen Vorrichtung), dass deren Wirkungsweise einer Seriefeuerwaffe entspricht.

    Wenn ein Gerät keine Waffe ist, spielt dies auch keine Rolle.


    Ob die diskutierte Tippmann Armory Gatling Gun eine Waffe ist, oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Sie ist 65 lbs schwer gemäss Internetrecherche, und könnte somit theoretisch von einer Person getragen werden. Allerdings geht es in diesem Artikel wohl schon darum, dass sie auch praktikabel von einer Person getragen und eingesetzt werden kann, darum würde ich persönlich eher zu Nicht-Waffe tendieren. Aber man kann ja auch einfach bei der lokalen Behörde nachfragen.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Gerade das mit im arten schiessen war auch ironisch gemeint, war mehr eine lustige darstellung einer Lücke im Gesetz. Nur schon die lärmverordnung würde da eignreifen oder sonst das problem mit dem blei im boden.


    Naja ich sehe was du meinst mit das wir nicht ausnutzen sollten wenn es lücken gibt aber ich spiele gerne mit gesetzesartikeln und daher die rein theoretische frage.

  • BTW: Zum Thema Elektromotor:


    Des Weiteren weist fedpol darauf hin, dass es grundsätzlich verboten ist, eine
    halbautomatische Waffe so zu modifizieren (z.B. durch Abänderung oder Anbringung einer
    technischen Vorrichtung), dass deren Wirkungsweise einer Seriefeuerwaffe entspricht.

    Eine Gatling ist keine halbautomatische Waffe.

    • Offizieller Beitrag

    Fakt ist, das Gatling-Dings ist keine Waffe. Darum kann man da einen Benzin- und/oder Elektromotor dran mechen (an der Kurbel und/oder an den Rädern) und niemand stört das. Man könnte das Ding auch zum selbstfahrenden Panzer ausbauen.


    Meine Meinung ist, dass hier das Waffengesetz angepasst werden sollte:

    - ABK für die Gatling

    - SON für M2 und Co.


    Meine Meinung, wie gesagt.

  • Ne Haubitze im Garten, dass will ich auch.:P

    Oder ne 35mm Oerlikon Zwilingskanone. Aber auch nur, weil ich selbst mal da drauf gearbeitet habe.

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.