Alles anzeigenArtikel 4 des Waffengesetz löst das Rätsel auf:
Art. 41Begriffe
1 Als Waffen gelten:
a.Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können und die eine einzige Person tragen und bedienen kann, oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Feuerwaffen);
Wichtig ist der Teil: "die eine einzige Person tragen und bedienen kann"
Schwere, wassergekühlte MGs würden ja EIGENTLICH auch darunter fallen, weil trag mal so ein Ding...