Einfach behaupten, das in dem Koffer Schwarzgeld aus dem Ausland ist. Dann lassen die dich in Ruhe.
Manchmal bricht halt immer noch der Deutsche durch, was ...
Einfach behaupten, das in dem Koffer Schwarzgeld aus dem Ausland ist. Dann lassen die dich in Ruhe.
Manchmal bricht halt immer noch der Deutsche durch, was ...
Schlimmer noch, der Bänker aus Deutschland... Von einer internationalen Schweizer Grossbank....
Erstmal vielen Dank für die klärenden Antworten zum Transport und Aufbewahrung. Auch wenn immer noch eine Grauzone besteht bzw. leicht unterschiedliche Auslegungen, sehe ich jetzt besser, worum es im Kern geht.
Ich werde auch etwas mein Verhalten ändern. Ich werde in Zukunft immer einen meiner dicken Waffenkoffer mit Schloss benutzen wenn ich gemeinsam mit Vereinskollegen zu Schiessanlässen fahre. Und ich lege mir noch einen leichten aber abschliessbaren Munitionsbehälter zu.
Ich werde mich auch noch weiter schlau machen bzgl. Waffenerwerbsschein/ABK für eine temporäre Überlassung. Beispielsweise für unsere Vereinswaffen (natürlich sind die registriert, auf den Jugendleiter oder den Vereinspräsidenten). Vielleicht lässt sich die temporäre Überlassung mit unserer lokalen Sicherheitsbehörde irgendwie praktikabel vereinfachen. Ich mache demnächst einen Schützenmeisterkurs, da kann ich das noch weiter abklären.
Guet Schuss
Also im Schützenmeisterkurs darfst Du keine kompetenten Antworten erwarten.....
Also im Schützenmeisterkurs darfst Du keine kompetenten Antworten erwarten.....
Dem muss ich mich leider anschliessen.
Also im Schützenmeisterkurs darfst Du keine kompetenten Antworten erwarten.....
Dem muss ich mich leider anschliessen.
Am Samstag darf ich in den Schützenmeister WK, gem. Programm kommt einer vom Waffenbüro Thurgau. Ich stell ihm die Frage und gebe Euch Bescheid.
Gruss Pasci
Arrrgh, den WK muss ich auch wieder machen. Naja. Dann halt.
Ist ja nicht jedes Jahr, ich bin mir sicher Du überlebst es auch
Das frage ich mich noch. Ich kann wählen, 25/50m oder 300m *g*
Es gibt immer zwei Varianten:
- auf die Fresse sitzen und nachher verkrampft sein
- einschreiten und es besser wissen, wenn ich es besser weiss
Naja, entweder man ist gut oder beliebt.....
Ich mach 300m. Da wird mein Jungschützenleiterkurs gleich noch verlängert *g*
Am Samstag darf ich in den Schützenmeister WK, gem. Programm kommt einer vom Waffenbüro Thurgau. Ich stell ihm die Frage und gebe Euch Bescheid.
Gruss Pasci
Thurgau! Sehr gut. Die sind kompetent.
Frage ums eigentliche Thema zurück...
Ich hab regelmässig einen meiner Schützenkollegen im Auto. Ich hole ihn jeweils am Bahnhof (meines Wohnortes, *bezüglich unnötiger Wege des Transportes von Waffen) ab. Fahre mit ihm dann die knappen 30min. zum Schützenhaus. Dort fröhnen wir unserem Hobby und dann gehts auf gleichem Wege zurück zum Bahnhof wo er dann den rest der Strecke mit dem Zug nach Hause fährt.
Er ist also mit seinen Waffen in meinem Auto mit mir unterwegs.
Er hat alles in einem Rucksack auf dem Rücksitz mit innen getrennten Fächern. Ich selbst die Waffen in einem abgeschlossennen Waffenkoffer (Seahorse, mit vorhängeschlössern) und die Munition in einem abgeschlossenen Aktenkoffer, meine Sachen alle im Kofferraum.
Seht ihr in diesem Zusammenhang irgend ein Problem?
Was vorgeschrieben ist: ALLE Magazine müssen leer sein und die Waffe entladen (also keine Munition in der Waffe)
https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/20081148/index.html#a51
und
https://www.admin.ch/opc/de/cl…n/19983208/index.html#a28
Gesunder Menschenverstand also.
Sinnvollerweise nimmt man das Magazin, sofern möglich, auch raus aus der Waffe, jedoch ist auch dies keine Vorschrift.
Also quasi eben Munition von der Waffe getrennt, wenn man so will. Sprich: nicht einsatzbereit.
Ob dann die Waffe im gleichen Rucksack wie die Munition ist (und ggf. selben Fach, falls es überhaupt mehrere hat) ist dann egal.
Genauer ist es nicht geregelt. Vielleicht gibt es da ja schon Gerichtsurteile dazu, aber das ist dann sowieso eine Einzelfallentscheidung. Bzw. neu mindestens eine Busse (300-.).
Also man sollte das einfach gewissenhaft so machen, aber sich auch nicht verrückt machen.
und zweitens das der Rucksack auf dem Rücksitz liegt. Meiner Meinung nach wär der Kofferraum der bessere Ort...
Das ist in der Tat so wenn du in DE unterwegs bist. Wurde auch schon am Zoll belehrt, dass das 90er-Magazin wennschon dann im Kofferraum herumliegen sollte.
In der Schweiz gibts es dazu aber keine Vorschriften.
Gut danke. Hatte auch nichts anderes erwartet. Über die Grenze fahren wir ja nicht und ansonsten passt ja alles. Klar der Kofferraum für den Rucksack des Kollegen wär der noch idealere Ort, aber mein Kofferraum ist in der Regel so belegt dass es eben keinen Platz zusätzlich hat. Die Magazine sind nicht in den Waffen sondern liegen ungeladen daneben.
Wenn in der Schweiz so viel übe Trennungen geredet wird, wundert es mich auch nicht dass die Scheidungsrate hier so krass hoch ist...
Die Trennungsgeschichte ist eine urbane Legende.
So wie die Sache mit der Ordnungsbusse, wenn Munition in den Magazinen ist. Lieber eine Ordnungsbusse als eine Verzeigung! Aber das checkt weder der SSV noch ProTell. Der SSV regt sich über die Busse auf. ProTell beschreibt einfach, dass es eine Busse gibt (= ProTell schreibt neutraler). Schön wäre, wenn bei beiden Organisationen erwähnt würde, dass es früher eine Verzeigung geschneit hat.
Alles eine Frage der Ansicht. Für mich ist klar das Waffen und Munition in seperate Behältnisse gehören, egal ob daheim oder unterwegs. Ich arbeite im Sicherheitsbereich und darum kann mit absolut nichts leisten was das Thema angeht. Die Antwort auf die eigentliche Frage um die es hier geht werde ich am Samstagabend beantworten können.
Gruss Pasci