Waffentransport für Vereinskollegen erlaubt?

  • Kürzlich hiess es bei uns im Verein im Zusammenhang mit dem Transport von Waffen: 1. Waffen und Munition getrennt, sonst Busse und 2. Waffe darf nur in Anwesenheit des Eigner transportiert werden sonst Busse.

    zu 1. Die Notwendigkeit zur Trennung (verschiedene Behälter, o.Ä.) scheint nicht so streng zu sein, wenn man dem Verein Protell glauben kann.


    zu 2. ist mir Einiges unklar. Darf ich meine Waffe beim Vereinskollegen nach dem Schiessen im Kofferraum deponieren? Darf ich mir die Waffe vom Kollegen zum Wettkampf transportieren lassen? Wei sieht es mit Leihwaffen des Vereins aus?


    Mich würde auch interessieren, ob die temporärte Lagerung einer Waffe in einem Schliessfach der SBB zulässig ist.


    Gruess Markus

    • Offizieller Beitrag

    1. In den Magazinen (und in der Waffe) darf keine Munition sein. Sonst keine Vorschriften.

    2. Nein. Darfst Du nicht. Und darf er nicht. Leihwaffen des Vereins? Wem gehören diese Waffen bzw. auf wen ist der WES eingetragen?

    3. SBB: Ich würde sagen ja.

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich meine Waffe beim Vereinskollegen nach dem Schiessen im Kofferraum deponieren?

    Ja, wenn die Zugriffsrechte bestehen, d.h. du ebenfalls Zugriff auf den Kofferraum hast. Zwei Hausbewohner dürfen auch gemeinsam ihre Waffen in einem Safe aufbewahren wenn beide Zugriff darauf haben. Hat das nur einer, wäre dieser "Besitzer".


    Darf ich mir die Waffe vom Kollegen zum Wettkampf transportieren lassen?

    Nein. Ausser, dein Kollege löst einen Waffenerwerbsschein/ABK für eine temporäre Überlassung.

    Wie sieht es mit Leihwaffen des Vereins aus?

    In der Schweiz müssen Waffen auf eine natürliche Person eingetragen sein, sowas wie Vereinswaffen gibts eigentlich nicht. Irgendjemandem müssen sie gehören. Das heisst, es verhält sich gleich wie oben.


    Die Ausnahme sind Jungschützengewehre, dort wird aber im Zeughaus vermerkt, wer die Dinger transportieren darf. In der Regel halt der Jungschützenleiter oder eine von ihm bestimmte Person. Meine Freundin ist auch JSL und sie hat mich auch als berechtigte Person eingetragen, damit ich die Gewehre mal vom Zeughaus abholen konnte.

  • Zwei Hausbewohner dürfen auch gemeinsam ihre Waffen in einem Safe aufbewahren...

    Das hatte ich vor einiger Zeit bei der KAPO Bern angefragt, da hiess es explizit, das ginge nicht, nur der tatsächliche Besitzer dürfte jeweils an die eigenen Waffen gelangen, jeder weitere zählt als unberechtigter Dritter, auch bei z. B. Eheleuten...

    • Offizieller Beitrag

    Zwei Hausbewohner dürfen auch gemeinsam ihre Waffen in einem Safe aufbewahren...

    Das hatte ich vor einiger Zeit bei der KAPO Bern angefragt, da hiess es explizit, das ginge nicht, nur der tatsächliche Besitzer dürfte jeweils an die eigenen Waffen gelangen, jeder weitere zählt als unberechtigter Dritter, auch bei z. B. Eheleuten...

    Jaja, da sind wir wieder beim "einheitlichen" Waffenrecht. Bern ist sowieso kein Gradmesser was das anbelangt. Du kannst die Kapo Bern mal ans fedpol verweisen was die Aufbewahrung angeht.

    • Offizieller Beitrag

    Also ich sehe das gemäss Art. 26 des Waffengesetzes:

    Art. 26 Aufbewahren

    1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

    2 Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden.


    Im Kofferraum eines Vereinskollegen, welcher den Schlüssel dazu hat? Geht meiner Meinung nach nicht. Es ist eine Aufbewahrung, er ist Dritter, an Deiner Waffe nicht berechtigt und er hat Zugriff. Du hast übrigens keinen Zugriff. Ich gehe dabei davon aus, dass das Auto irgendwo steht ("nach dem Schiessen im Kofferraum deponieren"). Beim Transport, wenn Du im selben Auto sitzt, sehe ich keine Probleme.


    Schliessfach hingegen seh ich ok, sofern es sicher ist und Du den Schlüssel als Waffenbesitzer hast. Mehrere Waffen verschiedener Besitzer im selben Schliessfach wird wieder schwierig.


    Bitte fragt nicht nach dem Sinn und Unsinn. Aber ich denke, die Regeln sind relativ klar.


    Ich selber sehe mein Gewehr auch lieber im Kofferraum eines vertrauenswürdigen Kollegen eingeschlossen als irgendwo im Festzentrum in einem Gewehrrechen.


    Vertrauenswürdiger Kollege? Ich hatte mal einen sehr guten Freund. Anfang 2000er Jahre. Wenn er zu mir gekommen wäre und mich gefragt hätte, ob ich ihm eine Waffe ausleihe, um schiessen zu gehen; ich hätte keine Sekunde gezögert ihm die zu geben. Zwei Tage nach unserem letzten Treffen hat er sich mit der Dienstwaffe das Leben genommen. Und ich hab nichts an ihm bemerkt.

    • Offizieller Beitrag

    Im Kofferraum eines Vereinskollegen, welcher den Schlüssel dazu hat? Geht meiner Meinung nach nicht. Es ist eine Aufbewahrung, er ist Dritter, an Deiner Waffe nicht berechtigt und er hat Zugriff. Du hast übrigens keinen Zugriff.

    Wenn beide einen Schlüssel hätten, dann würde es aber wieder gehen.


    Schlussendlich ist alles etwas schwammige Grauzone, finde ich.

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn beide einen Schlüssel haben geht das nicht, denn der Kollege ist unberechtigt und hat Zugriff.


    Ich denke, dass sowas zu Ungunsten ausgelegt werden kann.


    Abschwächen könnte man das, indem man aus dem Stgw den Verschluss rausnimmt (was ich jeweils tue). Den Verschluss habe ich dann in meiner Umhängetasche. Aber auch dann noch eine Grauzone.

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn beide einen Schlüssel haben geht das nicht, denn der Kollege ist unberechtigt und hat Zugriff.


    Ich denke, dass sowas zu Ungunsten ausgelegt werden kann.


    Abschwächen könnte man das, indem man aus dem Stgw den Verschluss rausnimmt (was ich jeweils tue). Den Verschluss habe ich dann in meiner Umhängetasche. Aber auch dann noch eine Grauzone.

    Solange der Kollege die Waffe nich anrührt, sollte es aber dennoch gehen.


    Müsste man mal definitiv abklären lassen beim fedpol. Aber ja, ich warte seit Oktober auf Antwort auf meine Fragen.

  • Der Begriff des "Erwerbs" im Waffenrecht ist NICHT deckungsgleich mit den zivilrechtlichen Formen der Besitz- und/oder Eigentumsübertragung.

    Sobald eine Person die Kontrolle (= "tatsächliche Herrschaftsgewalt") über eine Waffe hat, erwirbt sie diese - was die Waffenerwerbsscheinpflicht (bzw. ABK etc.) auslöst.

    Anders gesagt: JEDE Form der rechtlichen oder auch nur tatsächlichen Übertragung (!) von Waffen gilt als Erwerb.

    Darum ist es auch in der Schweiz praktisch unmöglich eine Waffe zu mieten (oder auch zu leihen).

  • Da gibt es noch einen Weg, den ihr vergessen habt. Kauf dir ein Waffenkoffer der abschliessbar ist (auch wenns nur ein Vorhängeschloss ist). Waffe in Koffer. Koffer abschließen und fertig. Ich denke so sollte es möglich sein, deine Waffe von einem Vereinskollegen Transportieren zu lassen. Natürlich so, dass er den Schlüssel nicht hat.

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

  • Grundsätzlich gesehen hat der Vereinskollege kein Zugriff auf die Waffe. Das wäre halt mein Standpunkt.:/

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

  • Das hatte ich vor einiger Zeit bei der KAPO Bern angefragt, da hiess es explizit, das ginge nicht, nur der tatsächliche Besitzer dürfte jeweils an die eigenen Waffen gelangen, jeder weitere zählt als unberechtigter Dritter, auch bei z. B. Eheleuten...


    Korrekt, das FEDPOL hat mir diesbezüglich dieselbe Antwort gegeben. Meine Frau darf nicht an meine Waffen ran, und ich nicht an ihre. Leider.

    Wir müssen unsere Waffen jeweils in getrennten Schränken aufbewahren.


    Da gibt es noch einen Weg, den ihr vergessen habt. Kauf dir ein Waffenkoffer der abschliessbar ist (auch wenns nur ein Vorhängeschloss ist). Waffe in Koffer. Koffer abschließen und fertig. Ich denke so sollte es möglich sein, deine Waffe von einem Vereinskollegen Transportieren zu lassen. Natürlich so, dass er den Schlüssel nicht hat.


    So möcht ich aber nicht in eine Kontrolle kommen. Ich bin mir ziemlich sicher, das der Koffer dann vorläufig mit auf den Posten geht.

  • Oder du sagst, dass "deine Frau gesagt hat, dass du da nicht reingucken darfst und es deshalb abgeschlossen ist". ^^


    Spass bei Seite. Aber um ehrlich zu sein, möcht ich so auch nicht in eine Kontrolle geraten.

    Wobei.... Die Pozilei wird mich eh nie Rausnehmen weil mein Auto so aussieht als würde dieser einem Mafiosi gehören^^:/. (8tung Sarkasmus)

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.