Kategorisierung Waffenteile Langwaffen (frei, wesentlich etc.)

  • Hallo zusammen,


    Kurze Frage:

    Sind Schlagbolzen and halbauto Abzüge eig. freie Teile in der Schweiz? Importbewilligung nötig?
    Bin mir bei den Innereien allgemein nicht so sicher. Das WG ist diesbezglich sehr kurz gehalten. Ist z.B. bei einem AR Lower, welcher ja ein wesentliches Teil ist, auch alles drin gemeint? Also jedes Federchen? Oder nur das Gehäuse? (nehme an nur das Gehäuse?)
    xxx weiss das z.B. ja sicher was das in der Praxis heisst. Beispielfhaft vielleicht an der AR/AK Plattform erklärt.

    Oder kann mir jemand grade noch sagen ob das alles freie Teile wären?

    http://www.zib-militaria.de/ep…s/61431412/Products/60183


    Besten Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Also, die WV sagt dazu:


      Art. 3 Wesentliche Waffenbestandteile

    (Art. 1 Abs. 2 Bst. a und 4 Abs. 3 WG)

    Als wesentliche Waffenbestandteile gelten:

    a.bei Pistolen: 1.Griffstück,2.Verschluss,3.Lauf;b.bei Revolvern: 1.Rahmen,2.Lauf,3.1Trommel;c.bei Handfeuerwaffen: 1.2Verschlussgehäuse beziehungsweise Gehäuseoberteil und —unterteil,2.Verschluss,3.Lauf;d.bei militärischen Abschussgeräten mit Sprengwirkung: 1.Zielgerät,2.Abschussbehälter oder Abschussrohr.

    1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 14. Juni 2019, in Kraft seit 15. Aug. 2019 (AS 2019 2377).
    2 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Juni 2019, in Kraft seit 15. Aug. 2019 (AS 2019 2377).

      Art. 4 Besonders konstruierte Bestandteile von Waffen oder Waffenzubehör

    (Art. 1 Abs. 2 Bst. a, 4 Abs. 2 Bst. a, b und 3 WG)

    1 Als besonders konstruierte Waffenbestandteile gelten Bestandteile von Feuerwaffen, die speziell für diese Waffen entwickelt oder abgeändert wurden und in derselben Ausführung nicht auch für andere Zwecke verwendbar sind. Nicht als besonders konstruiert gelten Waffenbestandteile wie Federn, Normstifte, Splinte, Schrauben oder die Holz- und Kunststoffteile der Schäftung.

    2 Als besonders konstruierte Bestandteile von Waffenzubehör gelten:

    a.für Laser und Nachtsichtzielgeräte: die Montagevorrichtung;b.für Schalldämpfer: speziell dafür konstruierte Lamellen.


    Also würde ich die verlinkten Teile als "besonders konstruierte Teile" sehen, mindestens der Schlagbolzen und das andere Teil daneben.


    Federn und Splinte sind demnach ausgenommen. Beim AR Lower wären da noch der Abzug, die Klinke, die Sicherung etc., welche wiederum besonders konstruiert sind.


    Nun, die Einfuhr braucht eine Bewilligung. Hier der Artikel:


    Art. 251Nichtgewerbsmässiges Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet

    1 Wer Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Munition oder Munitionsbestandteile nichtgewerbsmässig in das schweizerische Staatsgebiet verbringen will, benötigt eine Bewilligung. Diese wird erteilt, wenn die antragstellende Person zum Erwerb des betreffenden Gegenstandes berechtigt ist.

    2 Die Zentralstelle erteilt die befristete Bewilligung. Die Bewilligung berechtigt zum gleichzeitigen Verbringen von höchstens drei Waffen oder wesentlichen Waffenbestandteilen in das schweizerische Staatsgebiet.2

    2bis Der Bundesrat legt fest, in welcher Form und mit welchen Beilagen das Bewilligungsgesuch einzureichen ist; er bestimmt die Gültigkeitsdauer der Bewilligung.3

    3 Er kann für die vorübergehende Verbringung von Nichtfeuerwaffen in das schweizerische Staatsgebiet Ausnahmen von der Bewilligungspflicht vorsehen.4

    4 Die Zentralstelle informiert die zuständige kantonale Behörde am Wohnsitz des Bewilligungsinhabers über nichtgewerbsmässig in das schweizerische Staatsgebiet verbrachte Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Munition und Munitionsbestandteile.



    Da steht aber nichts von einer Bewilligung für "besonders konstruierte Bestandteile". Es sind nur Waffen, wesentliche Waffenbestandteile und Munitionsblabla erwähnt. Somit kannst Du diese Teile importieren, sofern Du diese in der Schweiz auch frei kaufen könntest.


    Alle Angaben ohne Gewähr!

    • Offizieller Beitrag

    Verboten sind aber besonders konstruierte Bestandteile von Seriefeuerwaffen. Die sind bei uns böse und somit ist auch der Import verboten, obwohl Du das in Deutscheland (noch) frei kriegst.


    Dann zu ZIB:


    Ich bin von ZIB gerade masslos enttäuscht. Lange Lieferzeiten, Falschlieferung, fehlende Positionen bei einer Lieferung und Teile, welche in hundsmiserablem Zustand geliefert wurden (Rost, massiver Rost statt wie beschrieben "Neuzustand"). Ich warte nun auf eine Antwort, wie mit meinen Reklamationen umgegangen wird und berichte dann hier wieder.

    • Offizieller Beitrag

    Zu "Import verboten": mit einer entsprechenden Bewilligung natürlich machbar *g*


    Übrigens: beim Import "freier" Teile bitte die Zollfreigrenzen beachten. CHF 300.- (exkl. Mwst) pro Person. Ich nehm jeweils ein paar meiner Kinder mit, denn die zählen auch.....


    Ich lasse die Mehrwertsteuer jeweils nicht zurückerstatten, weil ich die Diskussionen und die Verweise auf die geltenden Waffengesetze nicht unbedingt führen will/muss.

  • Besten Dank.

    Hab das auch in etwa so interpretiert. Macht Sinn.

    Danke nochmals für die Erläuterungen.


    Bezgl. Lieferzeit bei ZIB momentan... da können die nicht viel dafür. Seit klar ist, dass das Waffengesetz auch in DE angepasst wird (EU folgend), rennen die Käufer denen den Shop ein (darum sind auch die meisten normalgrossen Magazine etc. ausverkauft. Auch wenn z.T. mittlerweile etwas Nachschub kam.)

    Hierzulande war's natürlich weniger drastisch, da Ausnahmen definiert waren bezgl. normaler Magazine. Aber gut möglich, dass das in DE nicht mehr geht - Ich vermute es sogar.

    Aber alles darüber hinaus (Artikelzustand etc.) geht natürlich gar nicht. Berichte dann doch wie die Abwicklung lief.

    Einmal editiert, zuletzt von ghost979 ()