seltsames Verhalten WB Zürich

  • hallo zusammen

    ich war ja auf der Suche nach einer APC300. Nachdem ich bei einem Zürcher Geschäft ein sehr gutes Angebot erhalten habe, wollte ich dort mit meinem altrechtlichen WES diese bestellen. Der Händler sagte mir dann, dass er das nicht machen könne, weil die Waffe ca. 10 Wochen Produktionszeit habe. Auf meinen Hinweis, dass ja das Kaufdatum und nicht das Lieferdatum für den WES relevant sei, meinte dieser, dass das in Zürich nicht so sei.

    Das WB Zürich verlange eine Lieferung der Waffe innerhalb der Gültigkeitsdauer des WES. =O

    Irritiert fragte ich bei meinem örtlichen WB nach und die meinten, das sei Humbug. Lediglich der Kaufvertrag mit Seriennummer sei relevant...

    Also habe ich die Zürcher angerufen und die haben mir bestätigt, dass die Lieferung relevant sei. Sonst könne ja jemand auf Jahre im voraus eine Waffe kaufen. :/

    Wieso das genau ein Problem sein soll, erschliesst sich mir jedoch noch immer nicht, da ich ja zum Erwerb berechtigt bin.


    Naja, bin dann halt zu einem anderen Händler in SG gegangen und haben die Waffe dort bestellt. Einen Tag nach der Zahlung, wurde diese dann dem WB gemeldet und auch eingetragen. Problem gelöst. Jetzt heisst es bis ca. Ende März warten... ;(



    Hattet ihr auch schon ähnliche Erfahrungen?

    Wenn das so weitergeht sind wir dank dem neuen WG wirklich bald wieder so weit wie in den 90ern, als jeder Kanton eigene Gesetze hatte... :cursing:

    • Offizieller Beitrag

    Also ich persönlich bin der Meinung, dass ein "Erwerb" mit einer "Übertragung" in Dein Eigentum einher geht (Basiswissen Jura).


    Demnach ist das von Dir beschriebene Vorgehen klar eine Umgehung. Die Waffe ist nicht erworben, da sie nicht in Deinen Besitz übertragen wird und Du nicht die "Hoheit" über das "Eigentum" hast.


    Ich denke, der St. Galler Händler macht sich strafbar.


    Meine persönliche Meinung.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • hmm, gerade im OR nachgeschaut... bei zeitlicherverzögerung ist der kauf erst bei lieferung abgeschlossen... dürftest also recht haben. (nicht dass ich gezweifelt hätte... ;) )

    aber scheint dennoch je nach waffenbüro sehr unterschiedlich behandelt zu werden oder halt zumindest in der Praxis mit dem vertragsdatum akzeptiert zu werden.

    dann hatte ich wohl glück mit dem WB, welches mir zusicherte, dass das so in ordnung ginge.


    anyway, danke für den input!