Aebi Waffen in Burgdorf hat immer gute Sachen an Black Rifle Zubehör. Wo man es Online bestellen kann weiss ich nicht.
Ausländische Shops/Quellen für Waffenzubehör
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Tiwaz Armament! Tolle Bude. Hab meine BCG auch von dort.
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Verschlussträger = freies Teil
Verschlusskopf (z.B. AR15) = freies Teil
Beides zusammen gesetzt = Verschluss
Ist eine Gesetzeslücke.
Bist Du sicher? Wo kann ich bestellen? Für meine "Schrott"-AR-15 würd ich gerne einen besseren Verschluss kaufen. Der Originale ist ja nicht mal gehärtet bzw. vergütet.
Ja, ich bin mir 100%ig sicher.
Du kannst Dir auch einen Vollautoverschlussträger rein machen. Ohne dass da was passieren kann. Wobei das Gesetz natürlich immer ändern kann.
Aber immer dran denken: Griffstücke sind wesentliche Waffenbestandteile. HA Griffstücke brauchen WES oder ABk, VA Griffstücke brauchen AB.
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Hatte vor Jahren mal einen Händler in UK gefunden der recht gute Preise für Zubehör hatte, war ein vorwiegend auf Jäger ausgelegter Shop, hatte aber auch vieles an Picantinny anbauzeugs... leider keinen Plan mer wie der hiess, hatte angestrengt danach gesucht aber nicht mehr gefunden. Hatte mich (über 5 Jahre zurück) damals schon gewundert, ausgerechnet in England fündig zu werden für so Sachen.
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Noch eine ganz kleine Bemerkung zu ZIB:
Die passen die Preise, je nach Nachfrage, mehr oder weniger täglich an. Vor den Festtagen war beispielsweise das Trommelmagazin 9mm für die Glock im "Angebot". Statt 169 Euronen nur noch 99 Euronen. Kurz vor Weihnachten war es dann im "Angebot", aber für EUR 149.- statt für 169.-.
Mich hat es gelehrt, SCHNELL zu kaufen, wenn die Preise so sind, wie ich sie gerne hätte.
Und eben sind die Preise für das Trommelmagazin auf EUR 199.- hochgeschnellt. Wow.
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Was zählt als Griffstück zb. Beim G3/MP5, das leere äussere Gehäuse mit Griff dran, die modulare Abzugsgruppe oder beides in Kombination?
Fragen über Fragen...
ZIB hat oft ziemlich lange Lieferzeiten, es wird an nem Freitag bestellt, Montag kriegt man die Info es wird bearbeitet und die Mail das man ne tracking Nummer kriegt, die kommt aber nicht, Donnerstag kommt die Info das es verschickt wurde und den nächsten Montag kommts dann an...
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Ich hab letztens bei Navratil Arms in Tschechien bestellt. Vergrösserte Ladegriffe für die Scorpion und ein Gewindeadapter für die Uzi (vom Kollegen). Werde berichten, wie das Zeug qualitativ daher kommt. Jedenfalls bietet der Jung einiges Zeugs an, das es sonst nirgends gibt.
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Also von ZIB rate ich momentan ganz klar ab. Etwa 20 Bestellungen waren in den letzten Jahren (meistens) problemlos und einwandfrei. Die Ware entsprach meistens fast dem ausgeschriebenen Zustand.
Nun kriege ich Magazine, welche rostig sind, obwohl diese in sehr gutem Zustand bzw. neuwertig sein sollen. Nach Kontaktaufnahme mit ZIB hiess es, ich müsse den Schrott zurückschicken damit er ausgetauscht werden kann. Also packe ich die geputzten und gereinigten Magazine ein und sende sie zurück.
Dass das Paket zwei Wochen mit DHL gebraucht hat, da kann ZIB nichts dafür.
Aber nun erhalte ich eine Mail, dass die Magazine nur noch in rostigem Zustand verfügbar sind, obwohl diese nachwievor auf der Webseite in sehr gutem und neuwertigem Zustand ausgeschrieben, bestellbar und verfügbar sind. Man bietet mir nun an, die Magazine wieder zurück zu erhalten und ich kriege einen lächerlichen Rabatt von 10%. Warum haben die nicht gleich gesagt, dass ich mir das Einsenden sparen kann? Gehts eigentlich noch???
Bei denen kaufe ich nichts mehr und rate auch allen anderen ab dort zu kaufen. Die angegebenen Zustände scheinen nicht mehr der Realität zu entsprechen.
Man kann ja die Produkte bei ZIB bewerten. Dies habe ich vor sechs Wochen getan. Komischerweise werden aber kritische Bewertungen gar nie publiziert.....
Zur Erinnerung:
Dies ist der angepriesene Zustand:
"Zustand: gut wie abgebildet, minimaler Flugrostansatz kann bei wenigen Stück drauf sein, wie auf dem Bild. Einmal Öllappen drüber und Magazine sind fast neuwertig."
Und das ist das Resultat NACH dem Reinigen mit Teflonwolle:
Und das hier ist folgender Zustand:
"US Fertigung - Original WWII! Gestempelt.Sehr guter bis neuwertiger Zustand."
In Realität sieht das dann so aus:
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Nach einem ziemlich bösen Mail meinerseits hat man nun offenbar doch noch Magazine gefunden, welche dem verkauften Zustand entsprechen.
Die Produkte sind auch immer noch auf der Website verfügbar.
Mal sehen, was dann ankommt.
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Gibt es auch irgendwo eine Liste inländischer Shops?
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Nicht, dass ich wüsste. Wollte ich mal machen (Läden und Onlineshops), aber das sind dermassen viele, das hab ich auf die laaaaaaaaaange Bank geschoben.
Online bestellt habe ich bis jetzt eh nur übers Munitionsdepot, den AA-Store und One Tango Down.
Indoor Swiss auch, aber die mag ich nicht so seit dem ganzen Referendumszeug.
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Nun kriege ich Magazine, welche rostig sind, obwohl diese in sehr gutem Zustand bzw. neuwertig sein sollen. Nach Kontaktaufnahme mit ZIB hiess es, ich müsse den Schrott zurückschicken damit er ausgetauscht werden kann. Also packe ich die geputzten und gereinigten Magazine ein und sende sie zurück.
Dass das Paket zwei Wochen mit DHL gebraucht hat, da kann ZIB nichts dafür....
Darf man grosse Magazine in die CH importieren? DE scheint im Vergleich zur CH eher günstiger AK Magazine zu verkaufen. Zumal man ja in der CH bei grossn Magazinen die ABK zeigen muss...
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Der Zoll darf keine ABK verlangen, dies ist im Waffengesetz nicht vorgesehen. Die brauchts nur für den Erwerb. Und erworben sind die Magazine bereits *g*
Der Import von LhK ist gesetzlich nicht geregelt und damit frei.
In Deutschland werden die grossen Magazine per 1. September verboten, dann dürfte auch für uns der Einkauf beendet sein. AK Magazine sind bei ZIB kein Problem, da diese neu sind. Bei den "gebrauchten" Magazinen würde ich aufpassen, da die Zustände nicht der Realität entsprechen.
Bei waffenteile.ch kriegst Du ebenfalls AK Magazine. Leicht teurer als in Deutschland und nur mit ABK/Besitzbestätigung, dafür in der Schweiz. Doch der Preisunterschied ist absolut vertretbar.
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10 G3 Magazine für 109 CHF ist allerdings schon heftig (>100% CH-Aufschlag)
1 sogar 12.90 (10 CHF Aufschlag)
Jeweils die Alu-Teile im Vergleich zu ZIB, die jetzt kurz vor Toreschluss die Magazine als Sonderpreise deklarieren. Auf der Waffenbörse Kassel wären das schon recht hohe Normal-Preise ( 1.50 pro Stück gekauft in original HK-Verpackung)
Gut dass ich genug davon habe, so kann ich meine AHV aufbessern
Aber, immer noch günstiger als manche Läden-habe da die billigen Alu Teile schon für 30-50 gesehen. Battle-worn.
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Ja darfst Du.
Insofern der Händler dir die Magazine auch sendet.(Falls sie am Zoll herausgenommen werden knnst Du immer noch ddan die ABK am Zoll zusenden).Wowow aufpassen kurz mit euren Aussagen. Der IMPORT von Magazinen in die Schweiz ist zwar legal, der EXPORT von Deutschland ist jedoch bewilligungspflichtig. Magazine fallen unter das Kriegsmaterialgesetz und es wirs eine Ausfuhrbewilligung für den Export von Magazinen von DE nach CH von deutscher Seite aus verlangt! Deshalb senden diese Verkäufer auch nicht in die Schweiz und wer dies tut, macht dies neist Illegal.
Auch wenn ihr an eine Lieferadresse in Deutschland liefert und die Magazine selber über die Schweiz fährt seid ihr dran, wenn euch die Deutsche Seite mit diesen Magazinen am Zoll bei der Ausfuhr erwischt! Unerlaubter Export von Kriegsmaterial nach deutschem Recht!
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Wowow aufpassen kurz mit euren Aussagen. Der IMPORT von Magazinen in die Schweiz ist zwar legal, der EXPORT von Deutschland ist jedoch bewilligungspflichtig. Magazine fallen unter das Kriegsmaterialgesetz und es wirs eine Ausfuhrbewilligung für den Export von Magazinen von DE nach CH von deutscher Seite aus verlangt! Deshalb senden diese Verkäufer auch nicht in die Schweiz und wer dies tut, macht dies neist Illegal.
Auch wenn ihr an eine Lieferadresse in Deutschland liefert und die Magazine selber über die Schweiz fährt seid ihr dran, wenn euch die Deutsche Seite mit diesen Magazinen am Zoll bei der Ausfuhr erwischt! Unerlaubter Export von Kriegsmaterial nach deutschem Recht!
Hast du eine schriftliche Quelle? Weil ich find nur das:
[...]
V. Rohrwaffen
29. a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung,
b) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind,
d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre30. Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen
31.Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art
32.Maschinenkanonen
33.gepanzerte Selbstfahrlafetten für die Waffen der Nummern 31 und 32
34.Rohre für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
35.Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32
36.Trommeln für Maschinenkanonen[...]
IX. Sonstige wesentliche Bestandteile
56.Gefechtsköpfe für die Waffen der Nummern 7 bis 9 und 40
57.Zünder für die Waffen der Nummern 7 bis 9, 40, 43, 44, 46, 47, 49, 51 bis 53 und 59, ausgenommen Treibladungsanzünder
58.Zielsuchköpfe für die Waffen der Nummern 7, 9, 40, 44, 49, 59 und 60
59.Submunition für die Waffen der Nummern 7 bis 9, 44, 49 und 61
60.Submunition ohne Zünder für die Waffen der Nummern 7 bis 9, 44, 49 und 61Und da steht nirgends was von Magazinen?
So wie das hier
(1) Die Ausfuhr der folgenden Güter bedarf der Genehmigung:
1.der in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste genannten Güter und
2.der in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste genannten Güter.(2) Eine Genehmigung nach Absatz 1 Nummer 1 ist nicht erforderlich für die Ausfuhr der folgenden Güter in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen und Island:
1.Feuerwaffen im Sinne des § 1 Absatz 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 2 und Abschnitt 3 der Anlage 1 zum Waffengesetz, soweit das Waffengesetz und die auf Grund des Waffengesetzes erlassenen waffenrechtlichen Verordnungen für diese gelten, einschließlich unwesentlicher Teile und Zubehör,
2.Munition im Sinne des § 1 Absatz 4 des Waffengesetzes in Verbindung mit Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1 und 2 der Anlage 1 zum Waffengesetz, soweit sie für Feuerwaffen im Sinne von Nummer 1 bestimmt ist, einschließlich Munitionsteile, und
3.Wiederladegeräte, soweit sie für die Munition im Sinne der Nummer 2 bestimmt sind.
Satz 1 gilt nicht, wenn dem Ausführer bekannt ist, dass das endgültige Bestimmungsziel der Güter außerhalb der in Satz 1 genannten Staaten und außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union liegt.(3) Eine Genehmigung nach Absatz 1 Nummer 2 ist nicht erforderlich, wenn nach dem der Ausfuhr zugrunde liegenden Vertrag derartige Güter im Wert von nicht mehr als 5 000 Euro geliefert werden sollen. Die Ausfuhr von Software und Technologie ist abweichend von Satz 1 stets genehmigungspflichtig.
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Ja darfst Du.
Insofern der Händler dir die Magazine auch sendet.(Falls sie am Zoll herausgenommen werden knnst Du immer noch ddan die ABK am Zoll zusenden).Wowow aufpassen kurz mit euren Aussagen. Der IMPORT von Magazinen in die Schweiz ist zwar legal, der EXPORT von Deutschland ist jedoch bewilligungspflichtig. Magazine fallen unter das Kriegsmaterialgesetz und es wirs eine Ausfuhrbewilligung für den Export von Magazinen von DE nach CH von deutscher Seite aus verlangt! Deshalb senden diese Verkäufer auch nicht in die Schweiz und wer dies tut, macht dies neist Illegal.
Auch wenn ihr an eine Lieferadresse in Deutschland liefert und die Magazine selber über die Schweiz fährt seid ihr dran, wenn euch die Deutsche Seite mit diesen Magazinen am Zoll bei der Ausfuhr erwischt! Unerlaubter Export von Kriegsmaterial nach deutschem Recht!
Nein.
Das ist eine urbane Legende! Und diese hält sich offensichtlich schon lange. Und wurde in den deutschen Waffenforen (ohne Quelle und Grundlage) schon mehrmals erfolgreich geschürt.
Die EFTA Länder sind den EU Ländern gleichgestellt. MRCL hat den Artikel aufgeführt und dort steht klar (und namentlich aufgeführt), dass dies nicht so ist.
Zudem habe ich mich beim deutschen Zoll erkundigt und bestätigt erhalten, dass die Schweiz hier den EU-Staaten gleichgestellt ist.
Viele Geschäfte liefern nicht in die Schweiz. Weil das Porto teuer ist.
Was man NICHT vergessen darf, ist, dass man, sofern der Warenwert (ohne Mehrwertsteuer) grösser als 300 Franken (pro Person) ist, beim Schweizer Zoll die Schweizer Mehrwertsteuer entrichten muss. Auf dem Postweg ist diese Limite massiv geringer (namentlich wenn der Mehrwertsteuerbetrag 5 Franken übersteigt, d.h. bei 7.7% der Warenwert über ca. 64 Franken liegt). Und darum muss dann vom Versender eine Bestätigung bzw. Deklaration vorgenommen werden und beim Empfänger entstehen hohe Kosten (weil die Versandunternehmen noch eine Dienstleistungspauschale drauf knallen).
Und genau der oben beschriebene Formularkrieg und dann die unzufriedenen Kunden, welche nicht mit den DL-Pauschalen gerechnet haben, führen dazu, dass ausländische Firmen nur ungern in die Schweiz liefern.
Also bitte hört endlich mit der deutschen ExportBewilligungs-Sage auf.
PS: Vor Monaten habe ich diese "Urban Legend" in einem deutschen Waffenforum unter Angabe der Quellen widerlegt.
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Das deutsche KWKG kennt keine Magazine.
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Danke für die Quellen MRCL , da habt ihr in diesem Punkt tatsächlich recht und ich lag falsch *fehler eingesteh*
Übrigens MRCL du hast ja nach den Quellen gefragt, die Magazine sind unter Teil 1 / 001 / d) aufgelistet "Wechselmagazine"
Aber durch das von dier genannte Zitat
(2) Eine Genehmigung nach Absatz 1 Nummer 1 ist nicht erforderlich für die Ausfuhr der folgenden Güter in die Schweiz, nach Liechtenstein, Norwegen und Island:
Hebelt dies ja klar aus.
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Wiso aufpassen?Wo ist den ein Problem?????
Ist genau so wie Ich geschriben habe....Nicht mehr und nicht weniger!Wenn dir jemand Privates ein Magazin sendet ist es so...(Post ect).
Ist doch schon längst geklärt, regt euch ab
Swisswaffen
Mir hat das Fedpol geschriben ist kein Problem!Das reicht mir für ein Ja, es geht so einfach Aber mann kanns natürlich auch wieder Kompliziert machen...
Auf sowas würde ich mich in Zukunft (auch bei anderen Sachen) auf KEINEN Fall belassen. Das Fedpol interessiert nämlich nur was das Fedpol betrifft.
Ob du mit Anfragen ans Fedpol gegen Zuständigeiten anderer Behörden verstösst interessiert die nämlich 0.
Das Betrifft Dinge wie Umweltschutz, SECO, ausländische Behörden u.s.w.
Einfach nur als Lebenstipp meinerseits, irgendwann stösst du mit dieser gar unkomplizierten Einstellung gegen die Wand.