Kauf von Privat zu Privat vor und nach dem 25. August 2019

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Zusammen.


    Kann mir jemand den genauen Ablauf für den Kauf ''Privatperson zu Privatperson" erläutern.

    Was braucht es für Dokumente und wie und von welcher Partei werden diese eingereicht?


    Ausgangslage ist eine Grosskalibrige Pistole (Halbautomatisch) welche mit einem Magazin unter 20 Schuss daher kommt.


    Und ob / inwievern sich dies nach den Gesetzesänderungen vom 15. Aug. 2019 verändert hat?


    Danke. :)

    • Offizieller Beitrag

    Gar nicht.


    Da ich keine Waffe verkaufe, kann ich nur die Käufersicht nennen. Aber die ist so:

    - Ausweis zeigen.

    - Kopie des Ausweises abgeben (nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll).

    - WES gemeinsam ausfüllen.


    Dann:

    - Eine WES Kopie für den Verkäufer.

    - Eine Kopie für den Käufer.

    - Eine Kopie geht an die zuständige Polizeistelle des Käufers.


    Manche Verkäufer schicken zusätzlich eine Kopie an ihre Polizeistelle. Kann gut sein, ist aber nicht Pflicht.

    • Offizieller Beitrag

    Swisswaffen hat das richtig beschrieben. Im Prinzip wie im Handel, nur dass der Händler eben Privatperson ist.


    Wer die WES-Kopie an die Polizei schickt spielt auch keine Rolle. Als ich eine Pistole mal verkauft hab, hab ich das übernommen.


    Wir haben zusätzlich noch einen Vertrag gemacht. Ist ebenfalls nicht nötig, der Käufer wollte das einfach gerne.


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    • Offizieller Beitrag

    MRCL hat beim Einsenden des WES recht, spielt keine Rolle und ist nicht im Gesetz geregelt, wer die Kopie zurücksendet. Im Aargau steht auf dem WES, dass die Kopie durch den Verkäufer eingesandt werden muss/soll.


    Anders beim Erwerb einer Feuerwaffe mit Vertrag: da schreibt das Gesetz vor, dass die übertragende Person (= der Verkäufer) den Vertrag und eine Kopie der ID/des Passes zusendet. Dies ist ab 15. August neu. Siehe Waffenverordnung WV, Art. 18, Zif. 4.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für eure Antworten, das mit der ID Kopie mitsenden hatte ich nicht beachtet. Aber ich bin ja schon im Register geführt. Ich denke ansonsten würde ich von der Stadtverwaltung/ Sicherheit zu hören bekommen. Da lasse ich bei uns auch immer jeweils den WES beantragen.


  • Ich hab vor ca. 5 Wochen eine Faustfeuerwaffe von privat gekauft und es genau so gemacht. Habe sogar eine Rückmeldung der Behörde bekommen: "Alles i.O. so, besten Dank."

    • Offizieller Beitrag

    AHA! Darum gehts mir eben... hatte dies vor der Gesetzesänderung auch schon einmal gemacht, aber da kam nie eine Rückmeldung. Ist gut ein Jahr her.

    War damals nur mit Kaufvertrag, direkt bei der Abteilung Sicherheit abgegeben mit der Nachfrage ob das so funktioniert oder ob es noch was brauche. Da hiess es nur, falls etwas nicht i.o. würde ich wieder von Ihnen hören.


    Kann ich eine Auflistung meiner Registrierten Waffen irgendwo anfordern?

  • Die Auflistung deiner registrierten Waffen kannst Du bei der zuständigen Behörde verlangen. Die müssten das ohne Probleme können.


    Wenn etwas mit dem WES nicht i.O. ist melden sich die ganz schnell! Ist mir mal passiert vor Jahren. Ebenfalls ein verkauf/kauf von und zu privat. Der Veräußerer hatte nur seinen Namen ohne Adresse angegeben. Ich hab dann die WES-Kopie von den Behörden wieder bekommen mit einem Schreiben sie zu vervollständigen und nochmals zu retournieren. Promt erledigt, dann war Ruhe.