Frage zu Import einer Luftpistole aus Österreich (Direktabholung)

  • Es geht hier um die Verwechselbarkeit mit scharfen Waffen, ungeachtet ob sie einer Real existierenden Waffe ähnlich sehen, sondern, ob jemand eventuell beim Anblick denken könnte, es ist eine Waffe.

    Und wie weit das gefasst wurde, sieht man daran, das der SciFi Flammenwerfer als Imitationswaffe gilt, das Softairs an der Grenze als Imitationswaffe eingesammelt werden und Leute deswegen bestraft werden und das Modelle zb auch Bewilligungen brauchen für die Einfuhr.


    Dabei geht es nicht um die Joule Zahl. Aber darum ob es eine Imitationswaffe ist. Separate Sache.


    Ich empfehle, mal die Broschüre zum Waffenrecht der fedpo zu lesen, Seiten 2,10 und 11.

    Alles auf 10&11 zählt als meldepflichtige Waffen. Ausländer ohne C Ausweis brauchen sogar einen WES dafür.

    Glaub mir, die Fallen auch unter Waffengesetz.


    Seite 2 besagt eindeutig, dass Druckluftwaffen über 7,5 Joule ODER wenn die Gefahr einer Verwechslung besteht, diese als Waffen gelten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich schliesse mich ghost979 und Doggenrotti an, denn das Gesetz ist eindeutig.


    Allerdings kommt Artikel 4 WG zum Zug, wo "Waffen" definiert sind:


      Art. 41Begriffe

    1 Als Waffen gelten:

    (....)

    ;f.Druckluft- und CO2-Waffen, die eine Mündungsenergie von mindestens 7,5 Joule entwickeln oder aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können;


    Die Waffen sind legal und frei verkäuflich. Aber es sind Waffen.


    Nun sagt Artikel 23 WG dass Waffen angemeldet werden müssen. Gut.


    Artikel 28 sagt, dass man dafür eine Bewilligung braucht.


    Darum Ryma : Du hast die Waffe illegal importiert. Da kann es Dir noch so blöd sein. Das ist illegal und pöse und endet mit einer Strafverfolgung.

  • Das Wichtige ist jetzt denke ich herausgearbeitet :) Mir gings eig. nur darum, dass wenn jemand das sucht und wie beschrieben vorgeht, nicht irgendwo reinläuft.


    Vielleicht mag ja jemand von hier dem Fedpol (ZSW) schreiben (die wären ja zuständig für eine etwaige Bewilligung). Ich tue es momentan nicht. Die sollen zuerst meine anderen Fragen beantworten :)

  • Habe Selbst 3 Airsoft"waffen" zuhause. Alle unter 7.5 Joule. Und trotzdem werden diese als Waffen gehandhabt. Sie sind vieleicht keien FEUERwaffen aber es sind im Auge des Gesetzes Waffen. ^^

    Wer Freiheit zugunsten der Sicherheit abgibt, verliert am Ende beides.

    Disclaimer: Alle Angaben ohne gewähr.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Rege Diskussion im Thread, aufgrund der doch optimistischen Haltung zuerst, geriet ich auch ins Stirnrunzeln...

    Ich möchte dem auch nichts weiter hinzufügen, auch nicht wiederholen dass wir alle gewisse Regelungen wohl etwas fragwürdig finden.

    Doch ein Punkt finde ich sehr spannend, dass Luftdruckwaffen ab 7,5 Joule überhaupt gesondert aufgelistet werden, denn selbst unter 7,5 Joule kommt der Punkt Imitationswaffen, Airsoft etc. wieder zum tragen.

    Eigentlich streng genommen somit auch ein Feuerzeug was wie eine Waffe aussieht.


    Könnte man z.B. ein Feuerzeug in 1:1 Grösse einer z.B. Beretta 92 überhaupt straffrei importieren? -> Imitationswaffe?

  • Zu der Feuerzeugfrage: Nein, wenn nicht sofort erkennbar als solches.


    Im Gegensatz zu einem Modell könnte das Feuerzeug übrigens ungleich mehr Schaden anrichten :D;)


    In beiden dieser Fällen denke ich, wenn man an den richtigen Zöllner geriete, wäre dies kein Problem, aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Rechtlich brauchst du eine Importbewilligung. Und beides dürftest du auch nicht in der Öffentlichkeit führen wegen dieser "Verwechslungsgefahr" und da "Waffe". Genauso wie bei Airsoft/Soft-Air Markierern.

    Das kam v.a. mit der Novellierung 2008.


    Darüberhinaus gibt es auch noch "gefährliche Gegenstände" (auch ziemlich unglaublich wie man das auslegen KÖNNTE) . Aber das ist zumindest hier irrelevant.

  • "Wenn die Gefahr der Verwechslung besteht" ist vieles... aber nicht klar. Am Ende braucht es wohl ein BGE (oder gibt es eines?) aber ich würde dem gute Chancen zurechnen, dass die Verwechselbarkeit hier nicht bestätigt würde.

    Freiwillige vor :D!

    Hast du grade Zeit?

    • Offizieller Beitrag

    Ist die Waffe auf dem Bild nicht eine KK-Pistole mit Trommelmagazin?


    Hier übrigens der Artikel aus der WV:


      Art. 6 Mit Feuerwaffen verwechselbare Waffen

    (Art. 4 Abs. 1 Bst. f und g WG)

    Druckluft-, CO2-, Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen sind mit Feuerwaffen verwechselbar, wenn sie auf den ersten Blick echten Feuerwaffen gleichen, und zwar unabhängig davon, ob eine Fachperson oder sonst jemand nach kurzer Prüfung die Verwechselbarkeit erkennt.



    Lesen wir:

    "ersten Blick"

    "gleichen"

  • Hole den Thread aus der Versenkung, da ich die Abklärungen beim Fedpol schon gemacht habe, da ich öfters Waffen aus DE oder Oe mitgenommen habe. Ich schreibe jetzt trotzdem was dazu, auch wenn der Threadstarter die auf den ersten Blick "bequeme", aber nicht legale Art der Problemlösung gewählt hat.


    Wie der Import WES pflichtiger Waffen abläuft ist ja schon sehr gut auf Schussfreude.ch beschrieben.


    Gilt eine Waffe (egal ob jetzt Lupi, Waffenähnlich, Karabiner, Vorderlader etc) gemäss Waffengesetz als meldepflichtige Waffe, muss beim Fedpol eine Importbewilligung bestellt werden. Dafür reicht allerdings der Strafregisterauszug und es braucht keinen WES.


    Die Selbstabholung in DE und OE ist kein Problem, sofern die Waffe im Ausland frei verkäuflich ist. Dazu muss deren Waffengesetz kurz angeschaut werden. Mit solchen Waffen darfst du auch als Schweizer in diesem Land herumfahren, muss einfach in geschlossenem Behältnis transportiert werden. Dazu reicht ein Rucksack, Waffentasche etc.


    Am CH-Zoll die Importbewilligung abstempeln lassen, in der Regel wollen sie die Waffe gar nicht sehen, daher einfach im abgeschlossenen Auto deponiert lassen.

    Je nach Zöllner, schicken entweder du oder er das abgestempelte Formular ans Fedpol zurück. Sollte er es zurückschicken, verlangt eine Kopie für euch.


    Ob es bei Druckluft o.Ä. Waffen auch eine Importmarkierung braucht weiss ich nicht. Bei einer scharfen Waffe muss nach dem Import noch die Importmarkierung beim Büchsenmacher angebracht werden. Das entsprechende Formular erhält ihr zusammen mit der Importbewilligung.

    Wenn eine Ausnahmegenehmigung zum Verzicht auf die Markierung beantragt wurde, erhält man das Formular trotzdem, gleichzeitig aber noch ein Schreiben zum Erlass der Markierungspflicht. Dieses zählt dann, das andere kann weggeschmissen werden. Sollte die Waffe jemals verkauft werden, muss der neue Käufer die Importmarkierung anbringen, oder auch eine Genehmigung für den Verzicht beantragen.


    So..mittlerweile ziemlich abgeschweift, aber ich hoffe es hilft dem Einen oder Anderen etwas weiter.