Erfahrungen Kantonalen Ausnahmebewilligung „klein“

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    Ich denke es kommt auch ein bisschen auf den Wert der Sammlung darauf an. Wenn meine Einschätzungen richtig sind hat die Sammlung von Swisswaffen doch einen ziemlich hohen wert und eine ziemliche Grösse. Ich erwarte hier natürlich keine konkrete Antwort darauf wie viel es effektiv ist... Aber wenn du 3 Vollautomaten hast würde ich auch nicht ein Schließfach machen ausser du hast noch andere Wertsachen

    Ja, ich denke es sind so ca. 40 Vollautomaten und Sonderwaffen. Ein Schliessfach kostet ca. 140 Franken pro Jahr. Und es eignet sich auch bestens, um Schwarzgeld zu verstecken. Wobei. Eben. Fünf Kinder = alles Geld in den Kindern = kein Schwarzgeld.

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    Ist zwar nicht teil der Disskusion...

    Aber habe auch 2 Kinder. Und alle meine Waffen momentan noch hinter einem Abschliessbaren Aktenschrank... darin verschlossene Tresore.

    Munition in einem anderen Raum hinter abgeschlossenen Tresoren. Über die Trennung der Magazine sollte ich mir wohl Gedanken machen. Ist aber schnell erledigt. Umräumen in einen der kleinen Waffentresore und darin dann die Waffen raus... in einen der anderen Tresore... herrjeh... aber Ihr versteht was ich meine.

    Habe aber auch nur Repetier oder Halbautomatische Schiesseisen.


    Zudem sind meine Kinder noch sehr jung... das eine kann noch nicht mal Waffe sagen, das andere schaut manchmal beim reinigen zu und da vermittle ich von jüngster Kindheit an was eine Waffe ist (kein Spielzeug) und was die Sicherheitsregeln sind, finger lang, magazin raus, Kanmercheck... in die Hand gebe ich sowieso keine.

    Da müssen sie noch wachsen. Und eben.. Munition liegt nur auf dem Schiessstand neben einer Waffe. Zuhause wüsste ich keinen Grund um Munition griffbereit haben zu müssen.

  • Ich kann nur von meiner eigenen Kindheit sprechen, da ich keine Kinder habe. Mein Vater hatte immer seine alte Armeewaffe zuhause jedoch ohne Munition. Ich wusste als Kind, dass es unendlichen Ärger gibt wenn ich die Waffe anfasse wenn meine Eltern nicht zu hause sind. Jedoch hat er unter Aufsicht mir die Waffe(natürlich ungeladen) in die Hand gegeben. Meiner Meinung nach ein guter weg den*muss anfassen egal was es kostet* Reflex loszuwerden.

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    Es ist wichtig, dass den Kindern der normale Umgang mit Waffen beigebracht wird.


    Mein Sohn (11) hat sein eigenes KK Gewehr (und ein IG 96/11 und einen K31 *g*). Die stehen aber bei mir im Waffenraum. Gerade gestern habe ich ihm eine Manip-Pat in den Lauf des KK Gewehrs geschoben und es wieder schön hingestellt. Mal sehen, ob er es merkt, wenn er es das nächste Mal in die Finger nimmt *g*. Er wird es bemerken, denn er ist sehr sicherheitsbewusst.


    Meine Kinder dürfen ebenfalls jederzeit eine Waffe in die Finger nehmen. Egal welche. Aber nur, wenn sie sich der Sicherheit bewusst sind. Die Mädchen stehen eher auf Stainless (Winchester Pump Action) oder Jubiläumspistolen, die Grösste mag den Säbel von General Henri Guisan am Meisten (ich denke, den würde sie gerne zu Geld machen *g*). Und mein Sohn steht auf AR15, AK's sowie die Sten MP.


    Zwei meiner Töchter (15 und 17) haben vor zwei Wochen den Wunsch geäussert, mit dem Pistolenschiessen anzufangen. Also habe ich mal schnell eine Walther GSP gekauft, welche sie dann brauchen dürfen. Die 17 jährige mag die Hämmerli 280 nicht, sie ist eher der Hämmerli 215 Typ. Aber mal schauen, wie ihr die GSP liegt. Grosskaliber ist nicht so ihr Ding. Oder noch nicht.

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    Wie sagt man so schön?

    Verbotene Früchte schmecken am besten.


    Aber meine 5 Jährige muss nun wirklich noch nicht an einer Waffe herumhantieren.

    Aber stigmatisieren tu ich sicher auch nichts... wenn das Interesse an Waffen mit der Zeit wachsen sollte, werde ich ihr sicher nicht im Weg stehen.

    Das besitzen und schiessen von Waffen ist zum Glück ja auch nichts verbotenes, nur eben, die Sicherheitsregeln müssen zwingend sitzen.


    Das mit der Manpat finde ich übrigens eine super Idee, da merkt man dann schnell ob die Sicherheitsregeln sitzen.

  • Hi mal so andere frage, weiss jemand ob es mit der abk NUR möglich ist >10 schuss Gewehr Magazine zu erwerben oder auch zu benutzen?

    Habe dazu keinen gesetzesartikel gefunden. Besitze aber 3x 30er Magazine die ich aber auch gerne benutzen möchte

  • Du darfst erweben und auch benutzen. Waffenverordnung Artikel 24a Absatz 2 erwähnt es.


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    Zitat: Art. 24a Absatz2

    "2 Ladevorrichtungen mit einer Kapazität von 11 bis 20 Patronen, die sowohl mit Handfeuerwaffen als auch mit Faustfeuerwaffen verwendet werden können, dürfen übertragen werden, wenn der erwerbenden Person eine Ausnahmebewilligung oder Bestätigung nach Absatz 1 oder ein Waffenerwerbsschein oder europäischer Feuerwaffenpass für eine passende Faustfeuerwaffe ausgestellt wurde."


    Danke dir für die Antwort. Im Obenstehenden Zitat aus dem Gesetz verstehe ich irgendwie nicht ganz wo geschrieben wird, dass es auch benutzt werden darf. Vielleicht bin ich einfach zu blöd dafür das zu checken? Wenn ich das richtig gelesen habe, geht es hierbei nur um den Erwerb davon, die benützung ist nicht definiert oder?

  • Nadann, danke dir für die Info..


    Sehr bizarres Gesetz. Verstehe bis heute nicht was es bringen soll die Munitionskapazität eines Magazins beim KAUF einschränken zu wollen. Da es praktisch keine differenzen gibt zur anforderung der austellung des wes oder abk, völlig sinnlos diese neue regelung. Man bewirkt damit dass jeder nun antrag auf abk stellt, statt des WES? Somit ist der WES total überflüssig. Würde es einen unterschied in den Gesuchsanforderungen geben würd ich wenigstens etwas verstehen.. Verrückte leute

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    <p>Wenn du das absurd findest... Im Verlauf vom *schaut auf die Uhr* ...heutigen Tag schalte ich den Artikel über den Waffenerwerb ab dem 15. August 2019 auf. Da gehts nur um den Kauf von Schusswaffen, aber es hat dermassen Zeit und Nerven gekostet, das einigermassen verständlich zu beschreiben, das mann glatt versucht ist zu sagen, da hat doch etwas mehr geändert als nur ein neues Formular.<br><br>
    Und ja, der WES lohnt sich nur noch bei Revolvern, Jagdgewehren und Flinten ohne Magazin eigentlich. Für den Rest rate ich auch jedem zur ABK.</p>

    • Offizieller Beitrag

    Hmmm... mir geht grad ein Lichtlein auf...

    Ich löse immer noch WES, Aaaaber... sollte ich wohl jemals ein grösseres Magazin für meine Fausfeuerwaffen wollen, dann darf ich extra eine "ABK" lösen.


    Frag mich nur gerade ob man theoretisch im Nachhinein ein grösseres Magazin für Gerätschaften die vor dem 15.08.20 gekauft wurden, mit dem Nachweis des entsprechenden, nach altem Recht gelösten, WES für Gerät XY erwerben dürfte.


    Ich gehe in diesem Falle wohl von einem Nein aus.


    Macht alles schon etwas arg kompliziert.


    Ich freu mich schon auf die Statistiken... und vorallem das Echo der Medien wenn aufgeführt wird wieviele WES und wieviele ABK's im Zeitraum XY gelöst wurden. Da wird sich die Allgemeinheit sicher darüber freuen. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Nach altem Recht gekaufte Waffen dürfen weiterhin mit grossen Magazinen ausgerüstet werden und du darfst neue grosse Magazine dafür kaufen. Musst einfach nachweisen, dass du deine Waffe auch besitzt. Mit WES oder so.


    Das +2 Dingens ist frei verkäuflich. Je nach dem an was du es montierst ist es absolut harmlos oder du wirst zum Schwerverbrecher.


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    • Offizieller Beitrag

    Wie kommst Du darauf dafür einen Tresor zu benötigen? Das brauchst Du nur in Deutschland. Die dürfen in Deutschland übrigens keine Vollautomaten besitzen. Einfach dass das mal wieder erwähnt wird und nicht in Vergessenheit gerät.


    Zurück zur Schweiz:


    Du musst die Waffe vor Dritten schützen: Artikel 26 WG


    Artikel 27 WV sagt, dass der Verschluss von Vollautomaten und zu Halbautomaten umgebauten Vollautomaten getrennt und unter Verschluss aufbewahrt werden muss.


    Erst wenn Du eine ABk für Sammler hast, kann es sein, dass Du erhöhte Sicherheitsvorkehrungen treffen musst (Artikel 13g WV).


    Also: ein abschliessbarer Kleiderschrank reicht, wenn Du keine AB oder ABk für Sammler hast. Das reicht für's Gesetz. Jetzt musst Du mit Deinem Gewissen ausmachen, ob es für dieses auch reicht. Ich persönlich würde die Dinger gerne sicher verwahrt haben. Aber das ist Geschmackssache.