Hallo zusammen
Ich möchte euch über meine Erfahrung informieren, welche Euch oder Interessenten welche eine Selbstladeflinte erwerben möchten helfen soll.
Im Grunde wollte ein Freund das bekannte Benelli M2 in der SP Variante erwerben. Dazu hat er den Waffenerwerbsschein nach 15. August 2019 beantragt. Die zuständige Polizeibehörde kontaktiert ihn und fragte, was er genau kaufen möchte, da sich die Polizei nicht sicher war ob er eine Ausnahmebewilligung braucht. Er teilte denen den genauen Waffentyp mit und auch die Magazinkapazität von 9+1 in 12/76. Aufgrund dessen wurde ihm der WES ausgestellt. Als er die neue Flinte dann abholen wollte, hat der Verkäufer bekannt gegeben, dass er dies zuerst mit der zuständigen Stelle (Polizei) besprechen muss. Bei diesem Gespräch teilte er der Polizei mit, dass diese Flinte auch mit z.B. Minishells 12/45 Munition beladen werden kann und somit mehr als 10 Schuss in das Magazinrohr passen. Aufgrund dessen, durfte die Waffe mit dem WES nicht ver- und gekauft werden und er muss eine Ausnahmebewilligung beantragen. Selbstverständlich muss der WES zurückgesendet werden.
Ob die Flinte mit so kleiner Munition überhaupt noch funktionstüchtig wäre ist dahingestellt.
Leider habe ich über dieses Thema bereits einmal in einem Deutschen Forum gelesen und nun scheint es so, als ob dieses Wirwar nun auch bei uns angekommen ist.
Wer sich nun solch eine SLF zulegen möchte, rate ich direkt die Ausnahmebewilligung zu beantragen. (Sofern mit langem Magazinrohr)
Für die Zukunft gutes gelingen beim Erwerben