Hallo zusammen
Gibt es irgendwo eine Aufstellung, welche Repetierer unter die WES-Pflicht fallen und welche ohne WES bzw. nur mit schriftlichem Vertrag erworben werden können?
Die Abgrenzungen des WG (insbes. Art. 10) und der WV (insbes. Art. 19) sind mir bekannt. Aber nur schon was genau unter lit. b, c und d des letztgenannten Artikels fällt, ist recht unbestimmt....
Zur Erinnerung:
" Art. 19 WV Handrepetiergewehre (Art. 10 Abs. 1 Bst. b WG)
1 Ohne Waffenerwerbsschein können die folgenden Handrepetiergewehre erworben werden:
a. [...]
b. Sportgewehre, für in der Schweiz übliche Militärkalibermunition oder für Sportkalibermunition, wie Standardgewehre mit einem Verschlussrepetiersystem;
c. Jagdwaffen, die nach der eidgenössischen Jagdgesetzgebung für die Jagd zugelassen sind;
d. Sportgewehre, die für nationale und internationale Wettbewerbe des jagdsportlichen Schiessens zugelassen sind.
2 […]"
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!