EU Gunban / Waffenerwerbsschein für Halbautomat bis 15. August 19

  • Hallo zusammen


    Ich wollte kurz nachfragen ob jemand aus Schaffhausen erfahrung hat:

    Kann ich noch bis zum 15 August einen Halbautomat unter "normalen" Bedingungen kaufen?

    Erhalte ich noch einen Waffenschein dafür wie bis anhin, wenn ich noch keine habe?


    Ich habe eben gerade vernommen, dass die Verodnung schon in Kraft getreten sei, obwhol ich bis anhin der Meinung war, dass wir noch Zeit haben... kann jemand aus erfahrung sprechen?


    Danke & Gruss

    • Offizieller Beitrag

    Schaffhauser hier:


    Ja, du kannst noch Halbautomaten unter 60cm und mit Ladevorrichtungen mit grosser Kapazität erwerben.

    Ja, du kriegst noch WES dafür bis zum 15. August.
    Ja, auch wenn es der erste ist.


    Du musst aber mit wesentlich längeren Wartezeiten rechnen. Bei mir dauerts normal 2-3 Tage, der letzte Wes 2 Wochen. Heute hat meine Freundin einen Antrag eingeworfen, mal schauen wie lange es dieses Mal dauert dauert.

    Muss auch noch ein paar Abschicken auf Vorrat. Da sind wir bei weitem nicht die einzigen, glaube mir.


    Übrigens behalten die WES, welche VOR dem 15. August ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit auch NACH dem 15. August, d.h. diese WES gelten auch NACH dem 15. August nach altem Recht, dürfen aber nicht verlängert werden.


    Momentan und bis frühestens 15. August gilt nach wie vor altes Recht. Die Verordnung, die aktuell beim fedpol einsehbar ist, ist immernoch nur ein Entwurf.


    Gruss Marcel

  • Hallo zusammen


    Nachdem ich das gelesen habe, habe ich mir mal die Verordnung (Entwurf) durchgelesen.


    Das sieht ziemlich doof aus bei folgenden Punkten:


    Art. 5b Ausrüstung mit einer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG)
    Halbautomatische Zentralfeuerwaffen gelten dann als mit einer Ladevorrichtung mit
    hoher Kapazität ausgerüstet, wenn:
    a. eine solche Ladevorrichtung in die Feuerwaffe eingesetzt ist;
    b. die Feuerwaffe zusammen mit einer passenden Ladevorrichtung mit hoher
    Kapazität aufbewahrt wird; oder
    c. die Feuerwaffe zusammen mit einer passenden Ladevorrichtung mit hoher
    Kapazität transportiert wird.


    Wie wollen die prüfen, ob das vor dem 15. Aug. 2019 erworben wurde oder nicht... schauen die immer direkt nach.... Was ist, wenn eine Waffe mit erlaubten 10 Schuss Magazin und eine weitere Waffe welche mehr als 10 Schuss hat, transportiert wird... doch einen Anhänger kaufen für die 30/60 Schuss Magazine :)


    Art. 24a
    1 Wer eine Ladevorrichtung mit hoher Kapazität überträgt, muss prüfen, ob der
    erwerbenden Person eine kantonale Ausnahmebewilligung oder eine Bestätigung
    des Besitzes für eine entsprechende Feuerwaffe ausgestellt wurde. Für die Prüfung
    genügt eine Kopie der Ausnahmebewilligung oder Bestätigung. Die Besitzer und
    Besitzerinnen von Ordonnanzfeuerwaffen, die direkt aus den Beständen der Militärverwaltung zu Eigentum übernommen wurden, müssen den Erwerb der Waffe
    mittels Eintrag im Dienstbüchlein nachweisen.
    2 Ladevorrichtungen mit einer Kapazität von 11 bis 20 Patronen, die sowohl mit
    Handfeuerwaffen als auch mit Faustfeuerwaffen verwendet werden können, dürfen
    übertragen werden, wenn der erwerbenden Person eine Ausnahmebewilligung oder
    Bestätigung nach Absatz 1 oder ein Waffenerwerbsschein oder eu


    Gemäss Abs. 1 wäre es sinnvoll die grossen Magazine noch vor dem 15. Aug. 2019 zu erwerben.


    Link gem. Vernehmlassung vom 14. Juli 2019:

    https://www.ejpd.admin.ch/dam/…waffenverordnung/vo-d.pdf

    https://www.ejpd.admin.ch/dam/…affenverordnung/ber-d.pdf



    Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren. Ich vermute, da wird ein ziemliches wir-war entstehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Remo ()

    • Offizieller Beitrag

    Da ich praktisch nur das Pistolenschiessen praktiziere, mag mich das neue Diktat auf den ersten Blick ''wenig'' betreffen, aber in unserem Verein wurde aktiv informiert mit Ständen an den Wochenenden und frewilligen die interessierte nach bestem Wissen und gewissen informierten... kurz nach der Abstimmung war die Enttäuschung daher gross und ich ärgerte mich grün und blau als ich ein Gespräch einer Gruppe Gewehrschützen vernahm die die neuen EU Richtlinien verteufelten, aber auf die Frage hin ob sie abstimmen waren nur meinten dies täten sie schon seit Jahren nicht mehr da sie das Vertrauen in die Politik schon lange verlohren hätten.


    Ein Wirrwarr ist mir angesichts dessen, dass nicht mal alle Mitglieder der einzelnen Vereine abstimmen waren (und auf dem Papier gibt es schweizweit eine doch grosse anzahl Schützen) noch die geringste Sorge.


    Ich schweiffe ab...


    Ich möchte niemanden angreiffen, suggeriere aber dass es wohl auch hier, wie auch auf Pistolenschützen Seite zwei Lager gibt.

    Die einen die ausschliesslich mit ihren Ordonnaz Gerätschaften trainieren und denken dass sie das alles irgendwie nichts angehe oder aber einfach sich darauf verlassen dass der Bund schon wisse wer was besitzen und schiessen darf.


    Dann gibt es aber auch diejenigen die nicht nur mit Ordonnanz trainieren sondern auch mal gerne was anderes schiessen und auch verschiedenes sammeln. Zu denen zähle ich mich.


    Was wenn irgendwann ein Tresor XY pflicht wird?

    Was wenn irgendwann noch eine Beschränkung kommt die die Privaten Munitionsbestände einschränken will? (Ok kommt auf die Limite an)

    Was ist nun mit dem Transport zum und vom Schiessstand?

    Und und und...


    Aber etwas was mir am meisten Sorgen bereitet... was wenn irgendwann noch ein Schiessnachweis und Bedarfsnachweis verlangt wird?


    Werden dann die Vereine überrant mit Leuten aus allen möglichen Reihen?

    (Ich würde ungern auf der nebenbahn jemanden haben der sich insgeheim auf irgend eine apokalypse vorbereiten will oder jemand der eigentlich kaum weiss wo bei seiner Waffe vorne und hinten ist und nur eben die paar Schuss im Jahr abgibt um eine Berechtigung zu behalten)


    Müssen wir dann plötzlich zig neue Fantasiedisziplinen schaffen?

    (Dagegen hätte ich zwar nichts einzuwenden, aber unsere Vereins- Mühlen drehen unglaublich langsam)


    Sind die Vereine darauf vorbereitet? Ich glaube kaum. Nicht solange die älteren Herren dort an den Prädinententischen bis heute kaum akzeptieren können dass z.B. eine Glock 17 auch für die Bundesprogramme zugelassen sind. Und dass es auch Hersteller wie z.B. CZ gibt die sehr gute Waffen herstellen.


    Eine wirklich interessante Diskusion.