Soweit schon klar.
Ich bezog mich auf den Umstand, dass es sich um einen Einpersonenhaushalt handelte, zu welchem ja eben nur der Beschuldigte Zutritt hatte, und die Waffe zumindest sichtgeschützt aufbewahrt wurde. Die Polizei brauchte/hatte ja auch eine Anordnung der Stawa. Also keine kleine Geschichte. Und dann stehen sie da und monieren, dass da einfach so etwas in einer Schublade liegt. Ist, wie wenn ich Dir die Kleider vom Leib reisse und dann behaupte, Du läufst füdliblutt in der Öffentlichkeit rum.
Andererseits finde ich die gewählte Aufbewahrungsart eben auch nicht sauber... Daher bin ich hin und her gerissen.