Aufbewahrung der Waffen und Munition?

  • Kumbaya

    Soweit schon klar.


    Ich bezog mich auf den Umstand, dass es sich um einen Einpersonenhaushalt handelte, zu welchem ja eben nur der Beschuldigte Zutritt hatte, und die Waffe zumindest sichtgeschützt aufbewahrt wurde. Die Polizei brauchte/hatte ja auch eine Anordnung der Stawa. Also keine kleine Geschichte. Und dann stehen sie da und monieren, dass da einfach so etwas in einer Schublade liegt. Ist, wie wenn ich Dir die Kleider vom Leib reisse und dann behaupte, Du läufst füdliblutt in der Öffentlichkeit rum.


    Andererseits finde ich die gewählte Aufbewahrungsart eben auch nicht sauber... Daher bin ich hin und her gerissen.

  • Ich bezog mich auf den Umstand, dass es sich um einen Einpersonenhaushalt handelte, zu welchem ja eben nur der Beschuldigte Zutritt hatte

    Am besten liest man mal was steht?

    Vom Gericht wird als erstellt erachtet, dass der Angeschuldigte A. eine geladene Waffe zu Hause in einem nicht abgeschlossenen Korpus aufbewahrte. Festgestellt wurde dieser Umstand anlässlich der Hausdurchsuchung vom 15.09.2008. A. kaufte die Waffe am 14.01.2000, mitunter noch vor seiner Heirat mit B. Daraus ergibt sich, dass die Waffe im Hause war, als er noch mit seiner Frau und deren Kind zusammen lebte. Das Aufbewahren einer geladenen Waffe ist zweifelsfrei dann unsorgfältig, wenn andere Personen und insbesondere kleine Kinder in derselben Wohnung leben. Dies war der Fall, als er zusammen mit der Ehefrau und deren Kind zusammen lebte. Darüber hinaus erachtet A. seinen Angaben zufolge nur eine schussbereite Waffe als dienlich und sinnvoll.

    Sie haben ne geladene Waffe im Schreibtisch gefunden, als er alleine Lebte.

    Er hat die erste Regel mit dem Umgang der Polizei nicht eigehalten: STFU.

    "Darüber hinaus erachtet A. seinen Angaben zufolge nur eine schussbereite Waffe als dienlich und sinnvoll."


    Er hat also Kundgetan, dass er "natürlich" die Waffe auch so aufbewahrte, als er mit seiner Frau und Kind (!) zusammen lebte.


    Das ganze ist ein bisschen konstruiert, da rückblickend, aber genau dafür ist ja der Ermessensspielraum ja da. Da er sich ja auch schon eine Hausdurchsuchung verdient hat, scheint es ein vorbelasteter Typ zu sein - entweder richtung Drogendealer oder Rechtradikal. Und dies ist eine zusätzlicher Gesetzesbruch, um potentiell das Strafmass zu erhöhen.


    Sie habens nochmals versucht zusammenzufassen, aber es dreht sich immer ein wenig im Kreis:

    Gestützt auf die bisherigen Ausführungen kann unter einer sorgfältigen Aufbewahrung inklusive Schutz vor dem Zugriff unberechtigter Dritter folglich nur verstanden werden, dass Waffen – unabhängig davon ob es sich um private oder um Ordonnanzwaffen handelt – grundsätzlich von der Munition getrennt (folglich ungeladen) und an einem gut abgeschlossenen und nicht leicht zugreifbaren Ort aufbewahrt werden sollen.

    Einmal editiert, zuletzt von nobody ()

  • Ich bezog mich auf den Umstand, dass es sich um einen Einpersonenhaushalt handelte, zu welchem ja eben nur der Beschuldigte Zutritt hatte

    Am besten liest man mal was steht?

    Eben, genau das?

    Sie haben ne geladene Waffe im Schreibtisch gefunden, als er alleine Lebte.

    Das zählt. Mit beweislosen Interpretationen zu Lasten eines Beschuldigten habe ich starke Mühe ("Hexe!")... aaaausser:

    Völlig einverstanden, da kommen wir den Ganzen glaube ich auf die Spur. Wirklich drangekommen ist er mutmasslich wegen etwas anderem. Aber wenn er sich derart dämlich anstellt, und bei Nebenschauplätzen selbstbelastende Aussagen macht, nimmt man das gerne, um den Fall "abzurunden". Verstoss gegen das Waffenrecht ist ja auch eine geniale Dekoration eines Charakters bei sonstigen, gleichzeitig zusammenlaufenden Straftaten.


    Scheint mir ein generelles Problem zu sein, wenn man Präjudizfälle im Waffenrecht recherchiert. So oft ist irgendein Aspekt dabei, bei welchem ich mir denke, dass sich jemand aber auch wirklich grottendämlich verhält oder im dunkelsten Graubereich bewegt.

  • Ich habe eine dumme oder zumindest eine Klugscheisserfrage. Trotzdem bin ich wirklich an der rechtlichen Auslegung interessiert.


    Neulich habe ich mir überlegt, ob es erlaubt wäre, Munition in einem Magazin zu transportieren, wenn

    1. sich in demselben Transport keine Waffe befindet?
    2. es eine Waffe gäbe, aber das Magazin nicht kompatibel wäre?

    Ein solcher Transport macht wenig Sinn, aber es ist theoretisch möglich, in eine solche Situation zu kommen.

  • Ich habe eine dumme oder zumindest eine Klugscheisserfrage. Trotzdem bin ich wirklich an der rechtlichen Auslegung interessiert.


    Neulich habe ich mir überlegt, ob es erlaubt wäre, Munition in einem Magazin zu transportieren, wenn

    1. sich in demselben Transport keine Waffe befindet?
    2. es eine Waffe gäbe, aber das Magazin nicht kompatibel wäre?

    Ein solcher Transport macht wenig Sinn, aber es ist theoretisch möglich, in eine solche Situation zu kommen.


    Ich kenne kein Gesetz, welches das mitführen von geladenen Magazinen verbietet.

  • ???


    3. Abschnitt: Transport von Waffen


    Art. 51

    (Art. 28 WG)

    1 Eine Waffe darf nur so lange transportiert werden, als es für die Tätigkeit, die dazu berechtigt, angemessen erscheint.

    2 Beim Transport von Feuerwaffen darf sich in Magazinen keine Munition befinden.

  • Wenn keine Waffe dabei ist findet ja kein Transport von Feuerwaffen statt 8o. Aber ja ein unrealistisches Szenario. Da müsste in Auto 1 die Waffe und Auto 2 die Magazine sein oder die Waffe auf dem Stand gelagert werden. Im 2 Auto szenario könnte man auch von einem Feuerwaffentransport reden einfach aufgeteilt

  • Ich habe da noch eine Frage zur Lagerung von Armeewaffen. Es heisst ja, der Verschluss sollte separat aufbewahrt werden. Wenn ich einen Tresor mit einem Fach drin habe, und das Fach sich nochmals abschliessen lässt und der Verschluss dort drin ist. Zählt das dann als getrennte Aufbewahrung?

  • Ich habe da noch eine Frage zur Lagerung von Armeewaffen. Es heisst ja, der Verschluss sollte separat aufbewahrt werden. Wenn ich einen Tresor mit einem Fach drin habe, und das Fach sich nochmals abschliessen lässt und der Verschluss dort drin ist. Zählt das dann als getrennte Aufbewahrung?

    Es heisst nicht sollte sondern muss!

    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Weiss jemand hier wieso die RUAG 9mm SX vakuumiert und mit Trockenmittel geliefert wird?


    Ich oute mich mal auch in die paranoide Ecke, ich schweisse alles unter Vakuum ein mit Trockenmittel, mein Lagerort wechselt häufig die Feuchtigkeitssättigung sowie leider auch die Temperatur und nicht alles an Munition wird innert Kürze wieder verschossen. In Foren der werten Herren aus dem grossen Kanton werden Fragesteller zu solchen Praktiken belächelt, wieso macht den nun ein Munhersteller dass selbe? Sind die Nontox-Bestandteile der Munition/ZH anfällig für Feuchtigkeit?


    Edit: Bisher bekam man von RUAG ja auch immer Hülsen mit versiegelten ZH bzw. Ringfugenlack, ich finde dass ein nettes Detail :S