Geerbte Waffe von Witwe erwerben


  • Ich denke, Du solltest in Deinem Leben noch einiges lernen. Deine Antwort ist einfach nur dumm.


    Welches Wissen möchtest Du uns genau vermitteln? Möchtest Du hier einfach den Laden etwas aufmischen? Etwas gegen den Staat wettern?


    Pass mal auf: wenn Du Schweizer Bürger, volljährig und nicht bevormundet bist, dann hast Du ALLE Möglichkeiten der (direkten) Demokratie, Dich "zur Wehr zu setzen". Starte eine Initiative für Deine geliebten Butterfly-Messer. Wenn Du genügend Gleichgesinnte findest, dann wirst Du glorreichen Erfolg haben. Tu das, statt hier rumzumosern.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Zitat BillyBoy:

    Wenn ein Jugendlicher, ein in der Schweiz nicht legales Messer ( In Österreich und Frankreich sind diese absolut legal, ) bestellt, wird mit mehrmonatigem Freiheitsentzug bestraft, das wäre so ein sinnfreies Exempel.


    Bullshit, Stammtischgeschwätz von Unwissenden....

    1. Jugendlicher geht unter Jugendanwaltschaft, das sind solche drakonischen Strafen gar nicht vorgesehen.

    2. Erwachsenenrecht: Strafe in der Regel empfindliche Geldstrafe, die bei Nichtbezahlung in Freiheitsstrafe umgewandelt werden können.....

  • 1. Angst vor was oder wem denn, sie hatten jahrzehnte lang keine Waffenphobie als der Mann noch gelebt hat.

    Genau in so einer Situation bin ich mit meiner Nachbarin. Ihr Mann ist kürzlich verstorben und er hatte sich immer um die Waffen gekümmert. Jetzt wo er nicht mehr da ist sagt sie, dass sie Angst vor den Waffen hat und die aus dem Haus haben will. Sie selber hatte mit den Waffen nie etwas zu tun aber jetzt muss sie sich halt damit befassen.


    Ich glaube du lehnst dich ein wenig sehr aus dem Fenster wenn du versuchst von anderen Leuten zu behaupten ob sie eine Angst haben oder ob diese gerechtfertigt ist.


    Ich, zum Beispiel, habe panische Angst vor Spinnen. Komplett Irrational, ich weiss. Ich weiss auch dass die Spinnen die ich hier antreffe mir nichts tun werden, aber ich habe trotzdem einen Kampf um mein überleben, jedes mal wenn ich eine Spinne irgendwo im Haus antreffe.

  • Genau in so einer Situation bin ich mit meiner Nachbarin.

    Ach ja, dazu noch: Das Waffenbüro SG war da komplett Problemlos. Anfang August habe ich da mal nachgefragt, weil sie ja eigentlich die 6 Monate Zeit hätte aber sich das mit der Nachmeldefrist neu verbotener Waffen überschneidet. Waffenbüro meinte ich solle doch einfach die Stgw 57 nachmelden, dann hätten wir ganz sicher keine Probleme und sie hat dann die 6 Monate Zeit die Waffen an jemanden zu übertragen.

  • Dass man für Schußwaffen eine Bewilligung braucht, weiß inzwischen jedes Vorschulkind

    1. Tut es das? Du kannst ja gerne mal einen Feldversuch machen. Du wirst vielleicht etwas entsetzt sein, wie wenig die Leute von der Materie wissen. Wie sollen sie auch, wenn sie sich nie damit auseinandergesetzt haben.


    2. Übrigens braucht man nicht für alle Schusswaffen eine Bewilligung...

    du kannst mir doch nicht erzählen eine Frau in fortgeschrittenem Alter hätte von nichts gewusst

    Doch, ehrlich gesagt würde ich es genau dort erwarten. Früher (als ihr Mann seine Waffen gekauft hat) gab es den Waffenerwerbsschein sehr warscheinlich noch gar nicht - ihre einzige Auseinandersetzung mit dem Waffengesetz wäre folglich genau wie von dir beschrieben.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

    Manchmal tut es das eben doch.

    Woher weißt du was "man" (erreichen) will?

    Weiss ich nicht, aber ich kann es vermuten. Unter Anderem wollen sie, dass sie als Polizei das Vertrauen der Bevölkerung behalten und erreichen, dass die Waffen nicht in der Illegalität verschwinden. Dieser Grundsatz dürfte ihnen wohl wichtiger sein (und deutlich weniger negative Presse erzeugen), als die paar 100 CHF, welche man von trauernden Wittwen ausquetschen kann.

    Wenn ein Jugendlicher, ein in der Schweiz nicht legales Messer ( In Österreich und Frankreich sind diese absolut legal, ) bestellt, wird mit mehrmonatigem Freiheitsentzug bestraft, das wäre so ein sinnfreies Exempel.

    Okay, und was ist jetzt der Bezug zur gegebenen Situation?

  • 1. Tut es das? Du kannst ja gerne mal einen Feldversuch machen. Du wirst vielleicht etwas entsetzt sein, wie wenig die Leute von der Materie wissen. Wie sollen sie auch, wenn sie sich nie damit auseinandergesetzt haben.

    In meinem geschilderten Fall oben dachte die Witwe, dass das "Sturmgewehr" generell rechtlich böse sei und man diese gar nicht besitzen dürfe. Also genau das andere Extrem. Sie war dann sehr überrascht, als ich erzählte, dass das eine der verbreitetsten Waffen unter Sportschützen ist.

    :^)

  • Ja, wir sehen, dass BillyBoy noch einiges zu lernen hat. Vielleicht sind seine Aktionen hier ja gewünscht, um etwas Unruhe zu stiften oder seine politischen Gedanken zu verbreiten. Wer weiss. Vielleicht kann er uns weiter helfen, was er damit bezwecken will.

    In the land of the blind, the one-eyed man is king.

  • Beitrag von motherboard ()

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