Armbrust schiessen in Bern und Agglomeration?

  • Obwohl das Forum nur für Schusswaffen gedacht ist, wollte ich hier trotzdem fragen, ob es in der Agglomeration von Bern ein Gelände/Ort gibt, wo ich ungestört und ohne Gefährdung von Spaziergängern/Wanderer mit einer Armbrust (Compound-Armbrust ab 175 lbs) schiessen darf?


    Vielleicht kennt ja jemand eine Stelle?


    Im Voraus danke ich für eure Antworten.

  • Schiessen dürfen tust du überall damit. Ich würde einen Zielwürfel kaufen, und dann ein Feld suchen das in einem Hang endet. Ich schiesse z.B. Bogen auf dem Fussballrasen eines Schulhauses.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Schiessen dürfen tust du überall damit. Ich würde einen Zielwürfel kaufen, und dann ein Feld suchen das in einem Hang endet. Ich schiesse z.B. Bogen auf dem Fussballrasen eines Schulhauses.

    Das stimmt nicht. In der Polizeiverordnung ist es geregelt, in der Polizeiverordnung der Stadt Zürich steht:


    Zitat

    Art. 10 Schiessen

    1 Schiessen und Hantieren mit Schusswaffene jeglicher Art auf öffentlichem Grund sind verboten.


    2 Schiessübungen mit Munition, deren Treibladung aus Pulver besteht, sowie mit der Armbrust und mit Sportpfeilbogen dürfen nur auf Anlagen, die für diesen Zweck besonders eingerichtet sind, durchgeführt werden.



    https://www.stadt-zuerich.ch/c…ordnung%20%28APV%29V2.pdf

  • Das stimmt nicht. In der Polizeiverordnung ist es geregelt, in der Polizeiverordnung der Stadt Zürich steht:

    Aha. Und inwiefern ist die Polizeiverordnung der Stadt Zürich relevant für Bern?

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Das stimmt nicht. In der Polizeiverordnung ist es geregelt, in der Polizeiverordnung der Stadt Zürich steht:

    Aha. Und inwiefern ist die Polizeiverordnung der Stadt Zürich relevant für Bern?


    Wenn es in Zürich so ist, ist es in anderen Gemeinden nicht unbedingt anders:


    Hier zum Beispiel der entsprechende Auszug aus Interlaken (Bern):


    Ihr müsst das jeweils in eurem Wohnohrt prüfen.

  • Naja ich denke das sollte jedem klar sein....

  • Im angefragten Gebiet gibt es keine entsprechende Einschränkung, aber danke für deine Vorsicht.

    Vorsicht ist besser als Nachsicht :) Und wenn Du die Erlaubnis vom Schulhaus hast auf deren Rasen zu schiessen und die nötigen Sicherheitsvorkehrungen gemacht wurden, dass keine Kinder gefährdet sein könnten, dann passt das auch so, denke ich mal.


    Trotzdem wäre ich mit Aussagen wie "Schiessen dürfen tust du überall damit." vorsichtig - besonders im Internet. ;)


    Naja ich denke das sollte jedem klar sein....


    Denke auch dass das zu gesundem Menschenverstand zählt, aber man weiss ja nie...

  • Bei uns gilt ja zum Glück noch, dass alles, was nicht verboten, erlaubt ist.


    Wenn Kinder auf dem Platz sind, höre ich natürlich auf mit dem Schiessen. Ich schiesse natürlich auch nur so, dass ich den Einschlagsort begrenzt halten kann, und nicht 70m mit 44° Anstiegswinkel.

    Gemäss Standard stand die Standarte artig im standardmässigen Standartenstand.

  • Schiessen dürfen tust du überall damit. Ich würde einen Zielwürfel kaufen, und dann ein Feld suchen das in einem Hang endet. Ich schiesse z.B. Bogen auf dem Fussballrasen eines Schulhauses.

    Kennst du vielleicht eine abgelegene Stelle?


    Wir schiessen unsere Bögen auch gegen einen Hang auf einem Feld, genau. Hat bisher niemanden gestört.

    Wo genau? Vielleicht kann ich mir das mal anschauen?

  • Ich hab grad geschaut, bei uns gibt es nur personal-abfall-gebühren-baureglemente... Heisst dann das somit das Kantonale gilt?

    In BE habe ich im Polizeireglement auch nix gefunden...

    Ich habe auf der Homepage meiner Gemeinde nach "Polizei" gesucht. Falls Du in einer grösseren Stadt mit eigener Stadt- anstatt Regiopolizei wohnst, könntest Du evtl. noch auf deren Seite nachschauen?


    Jedenfalls weiss ich jetzt bei uns: "Die Beunruhigung oder Belästigung der Bevölkerung durch Unfug ist untersagt." :D