Aktuell bin ich im Militär und habe meine Liebe zu Waffen und spezifisch Handfeuerwaffen wieder entdeckt. Nach mehreren unterhaltenden Gesprächen mit dem Hauptfeldweibel meiner Kaserne spiele ich nun mit dem Gedanken mit eine Pistole zu erwerben. Jedoch nimmt es mich Wunder wie das geregelt ist mit dem Benutzen einer Waffe an einem Schiessstand. Ich habe nicht vor, mir eine Waffe zu zulegen und diese dann nie zu verwenden, gerade da ich schon in Jungen Jahren als Sportschütze aktiv war. Nun habe ich ein bisschen durch die Gesetzes Lage gestöbert und gesehen, dass das Tragen/Transportieren eine Waffe erlaubt ist, wenn "Glaubhaft" gemacht werden kann, dass man sie für rechtliche Zwecke nutzen möchte. Aber wie ist dieses "Glaubhaft" zu verstehen. muss man einen Nachweis haben, dass man an einen Schiessstand geht? sprich braucht man eine Bestätigung der Schiessanlage, dass man dort hingeht, oder reicht es, wenn man einfach sagt, dass man auf dem Weg zum einem bestimmten schiessstand ist? Danke für die Antworten.