Waffenschrank

  • Hab da ein paar Winkel eingeklebt

    Das ist doch der 5er-Schrank von Jumbo, richtig? Wie hast du die eingeklebt? Ich habe einen davon und es bis heute nicht richtig hin bekommen, dass mir das Regal nicht irgendwann runter fällt, sobald ich etwas Schwereres darauf ablege.

    Richtig, zuerst hatte ich die Winkel mit Sekunden Kleber auf die Seite geklebt aber das hat nicht wirklich gehalten (das nächste mal würde ich Silikon Kitt verwenden) aber zum glück hab ich die Bretter ein bisschen breiter geschnitten und durch das einklemmen halten die Bomben fest.

  • Hab da ein paar Winkel eingeklebt

    Das ist doch der 5er-Schrank von Jumbo, richtig? Wie hast du die eingeklebt? Ich habe einen davon und es bis heute nicht richtig hin bekommen, dass mir das Regal nicht irgendwann runter fällt, sobald ich etwas Schwereres darauf ablege.

    Richtig, zuerst hatte ich die Winkel mit Sekunden Kleber auf die Seite geklebt aber das hat nicht wirklich gehalten (das nächste mal würde ich Silikon Kitt verwenden) aber zum glück hab ich die Bretter ein bisschen breiter geschnitten und durch das einklemmen halten die Bomben fest.

    hab dir noch kurz ein Foto gemacht. An deiner Stelle würd ich die Winkel mit Silikon ankleben und dann gleich das Brett reindrücken. Dann wirst du eher Probleme haben wenn du es mal demontieren musst^^

  • Ist ein doppelseitiges weisses so Schaumstoffmässiges Klebeband aus dem Coop Bau und Hobby..

  • Was sagt eigentlich der Gesetzgeber?


    Eine Waffe muss sicher vor Dritten verwahrt werden. Bedetet dies per Definition ein Waffenschrank?


    Oder tut es auch ein Hard-Case mit vier Bügelschlössern und das ganze ist dann oben auf dem Schrank?

    "...Hait pesischen gerech..." - 49 vor Christus; irgendein Mensch im ptolemäischen Ägypten zu einem professionellen Assassinen...

  • Was sagt eigentlich der Gesetzgeber?


    Eine Waffe muss sicher vor Dritten verwahrt werden. Bedetet dies per Definition ein Waffenschrank?


    Oder tut es auch ein Hard-Case mit vier Bügelschlössern und das ganze ist dann oben auf dem Schrank?

    Theoretisch bedeutet es wenn deine Wohnungstüre abgeschlossen ist kannst du deine Waffen geladen im Gang auf dem Boden stellen.

  • Theoretisch bedeutet es wenn deine Wohnungstüre abgeschlossen ist kannst du deine Waffen geladen im Gang auf dem Boden stellen.

    Mit nem ganz grossen theoretisch in diesem Fall. Praktisch, wenn sich jemand gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft, die Waffe aufhebt und sich damit in den Fuss schiesst, wirst du ihm lebenslang Schadensersatz zahlen dürfen, so als Beispiel.


    xxx ist bei solchen Dingen immer sehr sattelfest und wird sich hoffentlich noch dazu mit den entsprechenden Paragraphen oder Fallbeispielen äussern.

    • Offizieller Beitrag

    Theoretisch bedeutet es wenn deine Wohnungstüre abgeschlossen ist kannst du deine Waffen geladen im Gang auf dem Boden stellen.


    Soooooo einfach ist die Auslegung dann nicht.


    Wenn Du suizidgefährdete und/oder minderjährige Personen im Haushalt hast, dann gilt das nicht. Wenn Deine Partnerin oder Dein Partner aus einem Land stammt, welches im WG/WV auf der schwarzen Liste ist, dann musst Du das Zeugs auch weg schliessen.


    Seit einfach vernünftig bei der Lagerung. Lieber ein billiger Tresor als gar nichts.


    Und stell Dir vor Du kommst nach Hause. Und da steht der BöFei. Mit Deiner Waffe. Und zielt auf Dich. Nicht gut. Gar nicht gut.

  • Bedetet dies per Definition ein Waffenschrank?

    Der Gesetzgeber kennt einfach den Standard "Sorgfältig und vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt", welcher nur für Automaten und kastrierte Militärwaffen weiter differenziert wird ("Der Verschluss ist getrennt von der Waffe und unter Verschluss aufzubewahren"). Grundsätzlich wäre das schon bei einem verschlossenen Zimmer gegeben - ich bin deswegen mal einen Nachmittag lang Gerichtsurteile lesen gegangen.


    Selbstverständlich bin ich kein Rechtsexperte und habe entsprechend auch keine Ahnung, aber bei den gegebenen Beispielen scheint es so, als ob "Schloss davor?" so in etwa der Standard ist, wenn keine erschwerenden Umstände dazu kommen.


    Persönlich denke ich, dass grundsätzlich jeder Waffenbesitzer einen Safe haben sollte. Bringt es meinetwegen auch nicht besonders viel zusätzliche Sicherheit, stehst du damit im Zweifelsfall vor Polizei und Versichung definitiv besser da, als mit einem "aso, ihri Pistole isch i de Schublade vom Schribtisch gläge?".


    https://www.bger.ch/ext/eurosp…e=show_document&zoom=YES&

    Die vom Beschwerdeführer getroffenen Sicherheitsmassnahmen (E. 3.4.2) werden den konkreten Umständen (E. 3.4.1) in keiner Weise gerecht. Selbst wenn Waffe, Magazin und Munition getrennt voneinander im Einbauschrank lagen, waren sie mit einem Blick erkennbar und sofort greifbar. Weder hat der Beschwerdeführer die Waffe, das Magazin oder die Munition versteckt, noch hat er den Einbauschrank abgeschlossen. Er hat die Vorsichtsmassnahmen, welche möglich und von ihm billigerweise erwartet werden durften, nicht beachtet und seinen Aufbewahrungspflichten, denen mit Blick auf das Waffengesetz eine zentrale Rolle zukommt, ungenügend Rechnung getragen. Die Waffe inklusive Munition war für Dritte in der Wohnung nahezu frei zugänglich. Dies trifft zweifelsohne in Bezug auf die Mitbewohnerin, aber auch auf den Besuch sowie Einbrecher und andere ungebetene Gäste zu. Aus dem Umstand, dass sich die Waffe in der Wohnung des Beschwerdeführers befand, vermag dieser nichts für sich abzuleiten. Bereits der Gesetzeswortlaut thematisiert die Gefahr, dass auf die Waffe ohne Recht zugegriffen wird. Ein Waffenbesitzer hat für die Eventualitäten eines Diebstahls (und eines neugierigen Gastes) mit zumutbaren Massnahmen vorzusorgen (vgl. E. 3.3.3).


    https://entscheidsuche.ch/kant…_og/BE-OG-SK-2011-22.html

    Die Zuger Polizei geht diesbezüglich sogar noch einen Schritt weiter und empfiehlt, private Waffen in einem speziell eingebauten Sicherheitsbehälter aufzubewahren. Gestützt auf die bisherigen Ausführungen kann unter einer sorgfältigen Aufbewahrung inklusive Schutz vor dem Zugriff unberechtigter Dritter folglich nur verstanden werden, dass Waffen – unabhängig davon ob es sich um private oder um Ordonnanzwaffen handelt – grundsätzlich von der Munition getrennt (folglich ungeladen) und an einem gut abgeschlossenen und nicht leicht zugreifbaren Ort aufbewahrt werden sollen.


    https://e.entscheidsuche.ch/ka…72d0ca37fd075922d1c5d.pdf

    Die Vorinstanz hielt es aufgrund der Aussagen des Beschuldigten (u.a. in Urk. 34 S. 8f.) für erstellt, dass er wusste, dass sich das Areal an der D._____-Strasse nach und nach in eine unsichere Gegend verwandelt hatte, seit sich die Hausbesetzerszene dorthin verlagerte und auch diverse Einbrüche stattfanden. Das alleinige Verschliessen der Türe zum Lagerraum und eines Gitterverschlages auf dem Weg dorthin habe unter diesen Umständen dem Mass der anzuwenden-den Sorgfalt zum Schutz der Waffensammlung nicht mehr genügt. Der Beschul-digte hätte zusätzlich regelmässig überprüfen müssen, ob der Zugang zum Lager-raum tatsächlich noch verschlossen sei und die Waffen weiterhin vor Missbrauch durch unberechtigte Dritte geschützt wären. Da der Beschuldigte den Lagerraum nie mehr aufgesucht habe, hätte er auch einen allfälligen Verlust an Waffen, der meldepflichtig gewesen wäre (vgl. Art. 26 Abs. 2 Waffengesetz), nicht bemerken können. Daran habe die Verhängung eines Hausverbots gegen den Beschuldig-ten nichts geändert, da dieses seine Sorgfaltspflicht nicht aufzuheben geeignet gewesen sei und da weiterhin mehrere Möglichkeiten bestanden hätten, dieser Pflicht selber oder in delegierter Weise nachzukommen (vgl. Urk. 48 S. 9ff.).

    Einmal editiert, zuletzt von Seppli ()

  • Hm? Ist nicht der gleiche Fall. Den habe ich tatsächlich auch gefunden, aber da Luftdruckwaffen unter 7.5J nicht als Feuerwaffen betrachtet werden, weiss ich nicht so recht, ob hier das gleiche Augenmass gilt. Daher habe ich den nicht als Beispiel genommen.

  • Wenn es schlicht darum geht, dass die Waffen eingeschlossen sein sollen, kannst du einen Hotelsafe aus dem Baumarkt nehmen (oder z.B. einen dieser 300 CHF Langwaffen-Safes). Deren "Diebstahlsicherheit" muss mit 2-3 mm Materialstärke, 0815-Schloss und <100kg Gewicht natürlich stark angezweifelt werden, aber wenn sie gegen ne Wand verschraubt sind, bieten sie zumindest mehr Schutz als ein Blechschrank.


    Leider gibt es kaum günstige Safes, welche eine ordentliche Wandstärke und ein gutes Schloss bieten (oder ich habe sie einfach noch nicht gefunden).

    Es gibt schon aber die wiegen 900 kg gibts auch zum Teil für 1 Fr... Habe letztens einen gesehen 1m x 80 x 60 50 Fr aber 500 kg....

  • Wenn ich zu Hause mit meiner Frau wohne ohne Kinder und wir beide CH Bürger sind dann kann ich dass so machen. Aber ja du hast Recht es gibt immer Sonderfälle.


    Selbstverständlich empfehle ich das niemandem und mache das auch selber nicht. Meine Waffen sind im Hobbyraum der immer abgeschlossen ist. zusätzlich ist die Munition separat in einem anderen Safe abgeschlossen


    Es ging mir nur darum zu zeigen wie gross der Spielraum von "unzugänglich von Drittpersonen" ist.